Ronsdorf Tötungsfall in der JVA Ronsdorf: Behörden rätseln über unterlassene Anzeigen

War der Tod eines Häftlings im Jugendgefängnis Wuppertal-Ronsdorf vermeidbar? Justizminister Kutschaty erklärt sich im Rechtsausschuss.

Ronsdorf: Tötungsfall in der JVA Ronsdorf: Behörden rätseln über unterlassene Anzeigen
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Wuppertal/Düsseldorf. Hätte man die Gefahr erkennen müssen, die von dem Häftling ausgegangen ist, der mutmaßlich einen Mitgefangenen im Jugendgefängnis Wuppertal-Ronsdorf erwürgt hat? Mit dieser Frage befassten sich am Mittwoch die Mitglieder des Rechtsausschusses des Düsseldorfer Landtags. Im Mittelpunkt stand dabei die Einstufung des Häftlings als eher ungefährlich, obwohl er in der Vergangenheit mehrfach mit Schlägereien aufgefallen war.

Das Jugendgefängnis Wuppertal-Ronsdorf habe in drei dieser Fälle verfügt, Strafanzeige zu erstatten. Dies sei aber nicht geschehen, obwohl ein Erlass das bei erheblichen Straftaten gegen Gefangene oder Bedienstete vorschreibe, kritisierte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Wie es zu diesem Versäumnis kommen konnte, werde noch geprüft.

Zum Thema Einstufung der Gefährlichkeit erklärte Kutschaty, dass diese in regelmäßigen Abständen erfolgen. Dabei werden 20 Kriterien berücksichtigt, unter anderem Alter, Größe, Delikt, Opfer-Typ, Täter-Typ, Religion und sexuelle Ausrichtung. „Wir werden das Risiko aber nie auf Null zurückführen“, sagte Kutschaty.

Der Häftling aus Wuppertal-Ronsdorf war innerhalb kurzer Zeit in drei Gefängnissen inhaftiert. Zunächst war er in Heinsberg, dort in mehrere Schlägereien verwickelt und wurde deswegen nach Siegburg verlegt. Dann folgte Wuppertal-Ronsdorf, wo dem Mann attestiert wurde, sein Verhalten entspräche durchaus dem eines „normalen“ jungen Gefangenen. Im Vergleich zu seinen früheren Inhaftierungen habe sich sein Verhalten „deutlich zum Positiven entwickelt“. Kutschaty räumte ein, dass der Wunsch des Häftlings, eine Therapie zum Drogenentzug zu beginnen, sicherlich auch Vergünstigungen zur Folge hatte. Eine schulische Maßnahme hatte der Mann aber wegen „erheblichen Lernschwierigkeiten“ abgebrochen.

Es gebe laut Kutschaty keine Hinweise, dass der Häftling im Jugendgefängnis Drogen konsumiert hat. „Noch in der Tatnacht wurde eine Blutprobe genommen,“ erklärte Kutschaty. Dabei sei ein Ergebnis, dass der Mann keinen Alkohol getrunken hatte. Die Auswertung, ob doch Drogen im Spiel waren, wird laut Minister noch zwei Wochen dauern.

Dennoch forderte die CDU, es müssten noch weitere Fragen geklärt werden. „Wenn ein junger Mensch in staatlicher Obhut sein Leben verliert, muss die Landesregierung Ursachenforschung betreiben und im Parlament lückenlos für Aufklärung sorgen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jens Kamieth.

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