Todespillen-Verkäufer streitet Überfall ab

Wuppertal. K.S. weiß, was es bedeutet, auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen. Wegen des Verkaufs von so genannten Selbstmord-Pillen zwischen November 2004 und Mai 2005 musste sich der heute 25-Jährige vor gut zwei Jahren bereits vor Gericht verantworten.

K.S. legte ein Geständnis ab, entschuldigte sich und wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Am Dienstag musste der 25-Jährige erneut vor Gericht erscheinen.

Wie berichtet, wird ihm versuchter schwerer Raub vorgeworfen. Einen Pizza-Boten soll K.S. im September 2004 überfallen haben. Vor fast viereinhalb Jahren. Eine DNA-Spur - der so genannte genetische Fingerabdruck - an einer am Tatort gefundenen, zur Maske umfunktionierten Sturmhaube weist auf den heute 25-Jährigen als Täter hin.

Der wirkte jetzt vor Gericht eher wie ein junger dynamischer Geschäftsmann und nicht wie ein Krimineller. Weißes Hemd unter modischem Pulli. Eine durch und durch seriöse Erscheinung. Wenig überraschend war dann auch, dass der junge Mann, die Vorwürfe abstreitet: "Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen. Ich kann mich nur für unschuldig erklären", sagte er.

Um das zu untermauern, begab sich der Angeklagte erneut in seine Vergangenheit. Mit "sehr gut" bestand er am CFG sein Abi. Fußball war damals seine große Leidenschaft. In Sudberg kickte er, bekam zuweilen vierstellige Handgelder, flitzte mit einem vom Verein gesponsorten Sportwagen durchs Tal. Geld war genug da. Warum sollte ein derartig erfolgreicher junger Mann einen Pizza-Boten überfallen? In dieselbe Zeit fällt allerdings auch die Selbstmord-Pillen-Phase des K.S.

Das Wuppertaler Lansdgericht stellte bekanntlich fest, dass der junge Mann damals mit seinen illegalen Pillen-Verkäufen an Lebensmüde mehrere tausend Euro "verdiente". Am Dienstag bekannte K.S., dass dies alles ein Fehler war, er jedoch in erster Linie aus Geltungssucht und nicht aus Geldgier jene Pillen verkauft habe. Sein Fazit: "Ich bin nicht so schlecht, dass ich mir Sachen von Anderen mit Gewalt nehme."

Somit bleibt die zentrale Frage nach jener DNA-Spur an der Maske. Weder das Opfer noch andere Zeugen haben den Räuber wiedererkannt. Und auf der Maske finden sich zwar vor allem die Spuren des Angeklagten, aber eben auch von anderen, bislang nicht identifizierten Menschen.

Laut Verteidiger Harald Benninghoven hatte sein Mandant seinerzeit mehrere solcher Sturmhauben zu Hause. Die Theorie, die dahinter steht: Möglicherweise sei diese eine abhanden gekommen und dann von einem Unbekannten bei dem Überfall verwendet worden.

Doch es gibt noch eine Sonnenbrille sowie Magazin und Gaspatronen aus der Schreckschusspistole, mit der der Täter in jener September-Nacht gedroht und geschossen haben soll. Das Gericht verfügte am Dienstag, dass diese Beweisstücke ebenfalls auf DNA-Spuren untersucht werden sollen. Ergebnis: offen. Im Februar wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin bleibt K.S. weiter im geschlossenen Vollzug.

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