Tod durch umfallenden Süßwarenautomaten: Staatsanwaltschaft muss weiter ermitteln

Wuppertal. Nach dem Tod eines anderthalb Jahre alten Jungen Ende Oktober 2008 in derSporthalle am Hesselnberg - das Kind war von einem umfallendenSüßwarenautomat erschlagen worden - muss die Staatsanwaltschaft weiterermitteln.

Wie berichtet, war das Verfahren vor Monaten eingestellt worden.Die Eltern des Jungen hatten daraufhin über ihre Rechtsanwältin HannahMilena Piel Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorferhoben. Laut Piel hat die übergeordnete Behörde jetzt entschieden, dass dieErmittler in Wuppertal weiter an dem Fall arbeiten müssen.

Wie berichtet,hatte die Prüfung durch einen Sachverständigen ergeben, dass der Automatnicht vorschriftsgemäß aufgestellt und befestigt gewesen war.Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft: Das Gerät sei zu einem nicht mehrzu bestimmenden Zeitpunkt aus der Verankerung gerissen, danach auf seinenalten Platz geschoben worden. Dass die Halterung im Boden fehlte, sei somitnicht zu erkennen gewesen. Rechtsanwältin Piel sieht sich nach derEntscheidung der Generalstaatsanwaltschaft dagegen bestätigt: "Im Sinne derVerkehrssicherungspflicht muss geklärt werden, wer im Oktober 2008 für dieStandfestikeit des Gerätes verantwortlich war." Die Staatsanwaltschafthatte ausschließlich gegen die Aufstellerfirma mit Sitz im Kreis Mettmannermittelt. spa

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