Wuppertal Streit um religiöse Rituale am Rau-Gymnasium

Interne Anweisung an die Lehrer gelangt in die Öffentlichkeit.

Was dürfen muslimische Schüler im Schulgebäude?

Was dürfen muslimische Schüler im Schulgebäude?

Foto: Fischer

Wuppertal. In einem internen Schreiben wiesen die Schulleiterin Christiane Genschel und ihr Stellvertreter Rainer F. Kokenbrink am 16. Februar das Lehrerkollegium des Johannes-Rau-Gymnasiums daraufhin, dass muslimische Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten und unter anderem rituelle Waschungen in den Toiletten vornehmen. Die Lehrer wurden aufgefordert, die Schüler freundlich darauf hinzuweisen, dass dies nicht gestattet sei. Zudem sollten sie die Namen der betreffenden Schüler feststellen und Fälle der Schulleitung melden. Da das interne Schreiben in die Öffentlichkeit geriet, wird die Anweisung nun auf diversen Internetforen kontrovers diskutiert. „Die Schulleitung gibt dazu keine Stellungnahme ab“, sagte Rainer F. Kokenbrink auf Anfrage der WZ. Er verwies direkt an die Bezirksregierung.

„Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt. Anlass war laut Schulleitung der Wunsch, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen, da sowohl mehrere Lehrer als auch Schüler sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten. Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern“, sagt Dagmar Groß, Pressesprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf am Dienstag der WZ.

Die Schulleiterin habe dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG gehe der Religionsausübungsfreiheit vor. Daher müssten zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen.

„Unabhängig davon hält die Bezirksregierung die in dem Schreiben getroffene Wortwahl für unglücklich. Gerade für Außenstehende kann hier ein falscher Eindruck entstehen. Denn das Beten ist jedenfalls dann unbedenklich möglich, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt. Die Schulaufsicht ist diesbezüglich mit der Schulleitung im Gespräch“, so Dagmar Groß.

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