Steuerzahlerbund warnt die Stadt: Gebühren sind zu hoch

Der sogenannte kalkulatorische Zins müsse gesenkt werden. Kämmerer weist Forderung kategorisch zurück.

Wuppertal. Die Stadt Wuppertal riskiert dieses Jahr, von ihren Bürgern verklagt zu werden - und die Chancen für klagende Bürger, vor Gericht zu gewinnen, sind relativ hoch. Diese Einschätzung vertritt der NRW-Landesverband der Steuerzahler und fordert die Stadt daher auf, ihre Gebühren für das Abwasser zu senken.

Hintergrund ist eine Regelung, die Fachleute als kalkulatorische Zinsen bezeichnen. Diese Zinsen sind in Wuppertaler höher als gerechtfertigt, behauptet der Steuerzahlerbund und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13. April 2005 (Aktenzeichen: Az. 9 A 3120/03).

Damals hatte das Gericht entschieden, dass ein Kalkulationszins von acht Prozent für das Jahr 1999 überhöht sei. Vor zehn Jahren waren die Zinsen am Kapitalmarkt jedoch erheblich höher als heute - und der Steuerzahlerbund hält einen Zinssatz von sieben Prozent in einer Zeit, in der nur eine sehr niedrige Verzinsung möglich ist, für nicht gerechtfertigt. Zur Erinnerung: Der Leitzins in Deutschland befindet sich auf historisch niedrigem Niveau.

Daher, so die Forderung, müsse der Wuppertaler Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die kalkulatorischen Zinsen für 2010 absenken, um das hohe Prozessrisiko für die Stadt zu verringern. Die Zinsen und die sogenannte kalkulatorische Abschreibung machen oft mehr als 50 Prozent der Gebühren aus.

Damit steht Wuppertal übrigens nicht allein: Auch Aachen, Gelsenkirchen, Minden, Oberhausen und Soest erheben nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes zu hohe Zinsen.

Kämmerer Johannes Slawig weist die Forderungen des Steuerzahlerbundes kategorisch zurück. "Wir bewegen uns noch im rechtlich zulässigen Rahmen", behauptet er. In Wuppertal wird der kalkulatorische Zinssatz dieses Jahr exakt 7,07 Prozent betragen, während der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses hatte der Kämmerer den Ausschussmitgliedern diesen Wert vorgeschlagen. 2009 betrug der Zinssatz noch 7,13 Prozent.

Laut Slawig gibt es keinen Grund, den kalkulatorischen Zinssatz zu ändern, dies sei eine langfristige Größe, wie das Anlagevermögen der Stadt, auf das sich der Zins bezieht. Zudem stellt Slawig klar, dass es keine Gerichtsentscheidung gegeben habe, die den in Wuppertal erhobenen Zins als unrechtmäßig bezeichne. Und so lange dies nicht geschieht, sagt Slawig, wird auch nichts geändert.

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