Steuerliche Entlastungen nach Unwetter

Finanzverwaltung gewährt Hilfe für Geschädigte.

Ähnlich wie nach dem Sturmtief „Friederike“ im März dieses Jahres bietet das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen nun auch nach den Unwettern der vergangenen Tage Bürgern, die Schäden erlitten haben, Unterstützung an. „Mein Ministerium hat den Finanzämtern mitgeteilt, dass bestehende Spielräume zugunsten der Steuerpflichtigen schnell und unbürokratisch ausgeschöpft werden können“, sagte Lutz Lienenkämper, NRW-Finanzminister. So können die Ämter den Steuerpflichtigen insbesondere durch die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenkommen.

Kurz nach dieser Ankündigung kritisierte Sven Wolf, kommunal- und baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, die Regierung für die „zögerliche Reaktion im Hinblick auf Hilfen für die vom Unwetter betroffenen Kommunen und Privatpersonen“. „Nicht nur, dass Ministerin Scharrenbach offenkundig lieber Termine zur Heimatpflege wahrgenommen hat, als die vom Starkregen betroffenen Kommunen zu besuchen. Auch im Hinblick auf schnelle und unbürokratische Hilfen hält sich die Landesregierung bisher bedeckt. Und das, obwohl es mittlerweile bereits konkrete erste Einschätzungen hinsichtlich der betroffenen Schäden gibt, so etwa aus Wuppertal mit insgesamt rund zehn Millionen Euro. Er führt an, dass die SPD nach dem Unwetter Ela 2014 „nur einen Tag später“ einen Hilfsfonds für die vom Unwetter besonders betroffenen Kommunen eingerichtet habe. Die CDU-Opposition habe damals darüber hinausgehend mit Vehemenz die sofortige und unbürokratische Einrichtung eines permanenten Unwetterfonds gefordert.

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