Vohwinkel Knöllchen-Ärger in der Anliegerstraße

Der Fall einer Autofahrerin, die einen Strafzettel bekam, zeigt einmal mehr: Es gibt kein klares Konzept für Kontrollen.

Vohwinkel: Knöllchen-Ärger in der Anliegerstraße
Foto: Stefan Fries

Vohwinkel. Das umstrittene Thema Anliegerstraßen bleibt in Vohwinkel aktuell. Wie berichtet sorgen am Ludgerweg Fremdparker des nahe gelegenen Signalwerks der DB Netz AG für Konflikte. Sie stellen ihre Fahrzeuge bereits seit mehreren Jahren im Ludgerweg ab. Das hatte bereits zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner geführt.

Die Stadt hat in diesem Zusammenhang mehrfach betont, dass Verstöße gegen die Anliegerregelung nur schwer nachweisbar seien und von der Behörde deshalb nicht mehr verfolgt würden. Umso überraschter war Leserin Rosemarie Keil, als sie nach der Durchfahrt der Ehrenhainstraße bei der Polizei ein Anliegerverstoß-Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen musste.

„Darüber kann ich nur mit dem Kopf schütteln“, ärgert sich die Anwohnerin der direkt angrenzenden Roßkamper Höhe gegenüber der Westdeutschen Zeitung. „Seit 42 Jahren fahren wir und die Bewohner vom Dasnöckel über die Ehrenhainstraße und den Westring nach Elberfeld und natürlich auch wieder zurück“, erzählt Rosemarie Keil. Das sei nach ihrer Aussage bisher nie ein Problem gewesen.

Sie wundert sich außerdem darüber, dass das Anliegerschild an der unteren Ehrenhainstraße mittlerweile entfernt wurde. „Es gab eine Initiative aus den Reihen der Vohwinkeler Bezirksvertretung, die Anliegerregelung an der Ehrenhainstraße aufzuheben“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann. Dies bestätige aus ihrer Sicht die Problematik von Anliegerstraßen. Die Verwaltung betont, dass sie mit dem Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr zuständig sei und daher weiterhin keine Verstöße gegen die Anliegerregelung ahnde.

Hauptproblem sei in solchen Fällen die Nachweisbarkeit. Auch laut Polizei würden diesbezüglich keine gezielten Kontrollen durchgeführt. „Unsere Beamten verfolgen aber Verstöße, wenn sie ihnen direkt auffallen“, sagt deren Sprecherin Anja Meis. Wer eine entsprechend gekennzeichnete Straße durchfahre und ohne Anliegen in die nächste Straße einbiege, müsse mit einem Bußgeld rechnen, so die Aussage der Sprecherin.

In der Ehrenhainstraße ist das nach dem Abbau der Schilder allerdings nicht mehr der Fall. Für Rosemarie Keil ist das ein schwacher Trost, da die Regelung in ihrem Fall noch offiziell galt. „Auch wenn eine Änderung der Verkehrsregelung beschlossen wird, bleibt die bisherige Beschilderung so lange gültig, bis sie geändert wird“, erklärt Martina Eckermann. Für die Problematik am Ludgerweg ändert der Fall nichts.

Mittlerweile hat die Stadt eine neue Halterverbotszone eingerichtet, damit es mehr Platz für den Begegnungsverkehr gibt. Dieses Verbot werde nach Aussage der Anwohner aber oft missachtet. In diesem Fall empfiehlt die Verwaltung, das Ordnungsamt zu informieren. Eine eindeutige Parkregelung wäre laut Stadt abseits des Halteverbots nur durch die Einrichtung einer Anwohnerparkzone möglich.

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