Recyclinghof: Der Streit wird zur unendlichen Geschichte

Lärm und Staub: Anwohner klagt gegen die Bezirksregierung, die unterdessen die teilweise Stilllegung des Betriebs prüft.

Varresbeck. Der Streit um den Recyclinghof an der Varresbeck wird offenbar zu einer unendlichen Geschichte. Nachdem bereits im Mai ein Anwohner Klage gegen die Genehmigung eingereicht hatte, hat die Düsseldorfer Bezirksregierung nach Auskunft von Jan Horstmeyer dem Betreiber mitgeteilt, dass diese Klage eine sogenannte aufschiebende Wirkung habe — und daher die Genehmigung vorläufig nicht gültig sei.

Dies sah der Betreiber nach Einschätzung Horstmeyers offenbar als Teilstilllegung an — und vom 9. bis zum 18. Juli habe der Betrieb an der Varresbeck, der die Anwohner mit Lärm und Staub belästigt, geruht. Mittlerweile habe jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt, dass die Klage doch keine aufschiebende Wirkung habe — weswegen der Betrieb nun wieder läuft.

Wie also geht es an der Varresbeck weiter? Laut Horstmeyer hat das Unternehmen noch immer nicht die Maßnahmen zum Schallschutz umgesetzt. Dazu gehören der Bau einer Lagerhalle und einer 200 Meter langen Lärmschutzmauer. Deswegen prüft die Bezirksregierung jetzt, ob der Betrieb teilweise stillgelegt werden kann. Konkret sollen der Bauschutt-Brecher und der Baumschredder nicht mehr arbeiten dürfen.

Der Betreiber hätte die Lärmschutzmaßnahmen, so bestätigte Horstmeyer am Dienstag, eigentlich schon im August vergangenen Jahres umgesetzt haben sollen. Zu diesen Vorwürfen wollte Rainer Deeg, Geschäftsführer der Rhein-Ruhr-Recycling GmbH am Dienstag keine Stellung beziehen.

Bezirksbürgermeisterin Christa Kühme (CDU) zeigte sich unterdessen über die Entwicklung sehr erfreut: „Die Firma kann nun nicht mehr einfach so weitermachen wie bisher.“ Sie hofft, dass der Lärmschutz zügig auf den Weg gebracht wird.

Der Wuppertaler Rechtsanwalt Jürgen Müller vertritt den Anwohner des Recyclinghofs, der gegen die Genehmigung und damit gegen die Bezirksregierung klagt. „Die Bezirksregierung hat die Klage zum Anlass genommen, den Betrieb stillzulegen“, erklärte Müller am Dienstag gegenüber der WZ. Der Anwalt begründet die Klage damit, dass er die Genehmigung zum Betrieb des Recyclinghofes für rechtswidrig hält. Zudem produziere der Betrieb Lärm und Staub in einem Ausmaß, dass dieser seiner Auffassung nach nicht genehmigungskonform betrieben werden könne.

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