Knöllchenärger am Bahnhof

Augen auf beim Parken am Bahnhof. Denn die Strafgebühren der Privatfirma sind saftig.

Elberfeld. "Eine Unverschämtheit ist das." Kristine Zehn ärgert sich noch heute, wenn sie an den 6. Juli denkt. Gegen 11 Uhr wollte die 39-Jährige ihre Freundin zum Bahnhof bringen. Ordnungsgemäß zog sie am Parkplatz unmittelbar vor dem Bahnhof ein Ticket. 30 Minuten durfte sie mit ihrem Auto dort stehen, das sollte reichen. Doch der Zug hatte eine halbe Stunde Verspätung, und so kehrte auch Kristine Zehn später zu ihrem Wagen zurück.

Keine zehn Minuten war die Parkzeit überschritten, doch an ihrem Auto steckte schon ein Knöllchen. "Ich sollte nicht nur den dreifach erhöhten Stundensatz von sechs Euro zahlen", beschwert sie sich, "sondern zusätzlich eine Vertragsstrafe von 23 Euro."

Denn der Parkplatz wird nicht von der Stadt, sondern von der Firma Contipark betrieben. Zusammen mit der DB Station und Service AG halten sie das Tochterunternehmen DB Bahn Park GmbH. Das entscheidet über die Parkflächen an den Bahnhöfen. Über eine Schranke verfügen die wenigsten dieser Parkplätze, die so leicht mit öffentlichem Parkraum verwechselt werden. Nur, wer ganz genau auf den Parkautomaten schaut, entdeckt die Vertragsbestimmungen.

Was die wenigsten der Nutzer wissen: Wer auf einem dieser Parkplätze parkt, der geht einen Vertrag mit Contipark ein. Wer zu spät kommt oder gar kein Ticket zieht, muss eine Tagespauschale zahlen. Ob die Bahn mit ihrer Verspätung nun Ursache für eine Überziehung der Parkzeit ist, sei dabei völlig unerheblich, sagt Udo Kampschulte, Sprecher der Deutschen Bahn AG. "Der Grund zählt dabei nicht, das ist bei städtischen Parkplätzen nicht anders." Dass die Gebühren von Contipark recht üppig sind, räumt Kampschulte ein, sieht die Bahn aber nicht in der Pflicht. "Wir sehen da keinerlei Möglichkeiten, diese zu begrenzen."

Dass diese Gebühr derart saftig ausfällt, erklärt man bei Contipark so: "Die Vertragsstrafe wurde in ihrer Höhe so kalkuliert, dass die entstehenden Bearbeitungskosten gedeckt werden. Es ist uns nicht wie den Ordnungsämtern möglich, den Aufwand über Steuergelder mitzufinanzieren. Kein privater Betreiber kann darauf verzichten, dass seine Leistungen angemessen bezahlt werden."

Dafür haben die Autofahrer wenig Verständnis. Im Internet diskutieren die Geschädigten verärgert über das Vorgehen von Contipark und werfen dem unternehmen Abzocke vor. Rein rechtlich scheint die Lage nicht eindeutig. Hinweisschilder, auf denen die Vertragsbedingungen erklärt sind, gebe es am Parkplatz genug, sagt Manfred Blum. Der Vertragsanwalt des ADAC erklärt: "Auf das erhöhte Entgelt von sechs Euro wird dort hingewiesen, das sollten die Leute zahlen." Anders verhalte es sich seiner Meinung nach mit der Vertragsstrafe von 23 Euro. "Der Betrag ist aber weder als Vertragsstrafe noch als pauschale Bearbeitungsgebühr wirksam vereinbart", so Blum.

Außerdem könne ein Vertrag auch nur mit dem Fahrer des Wagens zustandekommen, ermittelt würde jedoch der Halter. Blum: Contipark muss nachweisen, dass der Halter zugleich der Fahrer des Wagens war." Sein Tipp: "Man sollte es einfach mal drauf ankommen lassen und überhaupt nichts zahlen, wenn man nicht der Fahrer gewesen ist. Ansonsten sollte man lediglich die sechs Euro zahlen und dies von vornherein gegenüber Contipark klar stellen. "Ich bin nicht sicher, ob Contipark es auf einen Prozess ankommen lassen würde."

Kristine Zehn hat die Strafe inzwischen bezahlt. Für sie steht fest: "Für ein Unternehmen, wie die Deutsche Bahn ist das mehr als peinlich."

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