Berufung: Polizist erneut auf der Anklagebank

Warum sich ein Beamter zum dritten Mal vor Gericht verantworten muss.

Elberfeld. Der Platz auf der Anklagebank ist für Polizisten in der Regeln selten reserviert. Für einen Polizeibeamten aus Wuppertal ist dieser Platz nun beinahe schon Routine geworden. Nachdem er sich 2008 und 2009 wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht verantworten musste, steht er ab dem kommenden Donnerstag in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.

Im Mai 2009 hatte das Amtsgericht den damals 39-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu einer Geldstrafe von sechs Monatsgehältern - das sind 12600 Euro - verurteilt. Dagegen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Immerhin hatte Rechtsanwalt Claus Burghoff damals Freispruch für seinen Mandanten gefordert, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte.

Laut Anklage soll der Polizist im Februar 2007 bei einer Räumung des Restaurants "Libanon" an der Luisenstraße Gäste beleidigt haben und handgreiflich geworden sein. Unter anderem soll er eine Frau als "Spinnerin" beschimpft, einer anderen den Arm verdreht und einen Kellner ins Gesäß getreten haben.

Objektive Beweise gab es im ersten Prozess für diese Vorwürfe nicht, dafür aber jede Menge Zeugen, die dem Gericht zwei verschiedene Versionen des Abends vermittelten. Es gab die Aussagen der Polizisten und die Aussagen der Gäste.

Die Staatsanwaltschaft glaubte den Gästen. "Die Beamten haben sich hier gezeigt wie die berühmten drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen", so die Staatsanwaltschaft seinerzeit. Für Verteidiger Claus Burghoff waren die Angaben der Gäste widersprüchlich. Unter anderem habe es Fehler bei der Identifizierung seines Mandanten gegeben.

Der Fall wies deutliche Parallelen zum ersten Prozess gegen den Polizeibeamten 2008 auf. Auch damals wurde ihm vorgeworfen, dass es im Rahmen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung zur unangemessenen Gewaltanwendung gekommen sei. Seinerzeit soll er einen Mann mit dem Kopf so fest gegen eine Hauswand geschlagen haben, dass dieser eine stark blutende Platzwunde erlitt. Damals wurde er freigesprochen.

Jetzt wird der Fall aus dem Februar 2007 komplett neu aufgerollt. Vier Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt, 17 Zeugen sollen gehört werden. Weil das Urteil nicht rechtskräftig geworden ist, gab es bislang keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Der Polizist ist weiter im Dienst. Das könnte sich mit dem Berufungsurteil ändern.

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