Streit ums Schaffstal: Gericht gibt Clees-Klage wenig Chancen

Brill: Der Wülfrather Investor will von der Stadt Schadenersatz in Millionenhöhe – und zur Not bis vor den BGH ziehen.

Wuppertal-Brill. Im mehr als neun Jahre alten Streit um das Bauprojekt des Wülfrather Investors Uwe Clees an der Katernberger Straße hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch deutlich gemacht, dass die Klage des Unternehmers gegen die Stadt Wuppertal wenig Aussicht auf Erfolg hat. Wie berichtet, will Clees feststellen lassen, dass die Stadt für eine falsche Baugenehmigung haften muss. Es geht um Schadenersatz in Millionenhöhe.

Das Landgericht hatte im Juni des vergangenen Jahres den Streitwert auf 1,6 Millionen Euro festgelegt. Und: Damals wurde die Clees-Klage abgewiesen. Die Wuppertaler Richter sahen keine Amtspflichtsverletzung der Stadt. Begründung unter anderem: Die später von Amtswegen gestoppten Bauarbeiten im Schaffstal seien auf eigenes Risiko begonnen worden. Aufgrund der seinerzeit laufenden Klage der Anwohner hätte Clees mit einer Aufhebung der Baugenehmigung rechnen müssen.

Laut Clees-Anwalt Franz-Josef Pauli ist die Stadt für das Verlustgeschäft im Schaffstal haftbar zu machen. Im gestrigen Termin legte Pauli nach und bemühte die Wuppertaler Vergangenheit. In den Jahren 2002 bis 2004 hätte es die Möglichkeit gegeben, die Frage der Baugenehmigung im Schaffstal zu klären. Doch irgendwann sei die Stadt nicht mehr kooperativ gewesen.

Clees-Anwalt Pauli in der Verhandlung: "Sobald man damals bei der Stadt den Namen Clees hörte, ließ man alles fallen." Auf WZ-Nachfrage wurde der Rechtsanwalt deutlicher. Mit "damals" sei natürlich die Zeit der Korruptions-Ermittlungen gegen seinen Mandanten im damaligen Parteispenden-Skandal rund um den SPD-Spitzenkandidaten fürs Oberbürgermeisteramt, Hans Kremendahl, gemeint.

Eine laut Pauli "lebensnahe" Begründung für das zeitgleiche Desaster im Schaffstal. Zur Erinnerung: Clees wurde von den seinerzeit erhobenen Korruptionsvorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

Der Anwalt der Stadt ging am Mittwoch auf die Argumentation des Clees-Anwalts nicht ein, verwies darauf, dass der Investor seinerzeit keinen neuen Bauantrag gestellt habe. Juristisch habe das nun mal zur Folge, dass kein Schadenersatzanspruch bestehe. Und dieser Sicht scheint auch das OLG folgen zu wollen.

Die Entscheidung des Gerichts wird Anfang März fallen. Clees-Anwalt Pauli zur WZ: "Das warten wir ab und überlegen dann, ob wir vor den Bundesgerichtshof ziehen."

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