Brutaler Raub: 23-Jähriger muss in Haft

Täter schlug mit einem Komplizen einen Schüler (20) auf einem Spielplatz zusammen.

Loh. Wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht einen 23 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Unter Einbeziehung von zwei weiteren Strafen muss der 23-Jährige nun für drei Jahre und neun Monate in Haft.

Laut Anklage hat der in Freiburg geborene Mann zusammen mit einem Kumpel am 12. April 2007 auf dem Spielplatz Loher Straße einem heute 20 Jahre alten Schüler ohne Vorwarnung zwei Zähne ausgeschlagen. Im Anschluss knöpften die beiden Täter dem Opfer sein Handy sowie seine Jacke ab und drohten ihm, ihn "abzustechen", wenn er sie verpfeifen würde.

Der Angeklagte gab an, sich zu dem Zeitpunkt in einer "schwierigen Phase" befunden zu haben. Er war gerade erst aus Köln nach Wuppertal gezogen, hatte noch keinen Anschluss gefunden und sich nach Aussage seiner Verteidigerin mit den falschen Leuten umgeben. So habe er damals regelmäßig und viel Alkohol getrunken und gekifft.

Am Tattag habe er einen Flachmann Wodka geleert und sei dann mit seinem Kumpel losgezogen. Angeblich habe man sich gezielt mit dem späteren Opfer verabredet, weil man Drogen von ihm wollte. dann habe der jedoch bedrohlich "rumgezappelt", dass er zugeschlagen habe, so der Angeklagte.

Das bestritt der 20-Jährige in seiner Aussage, sprach dagegen von einem völlig überraschenden Angriff. Auch der Richter hatte an der Version Zweifel. "Sie hatten von Anfang an vor, den jungen Mann abzuziehen, sonst macht der Schlag überhaupt keinen Sinn", sagte Richter Holger Jung. Er wies vor allem auf die "massive körperliche Gewalt" hin, die der Angeklagte ausgeübt habe. "Die gesundheitlichen Folgen dauern für das Opfer ein Leben lang", so Holger Jung.

Jung sprach von einem "Handlungsrepertoire" des Angeklagten, weil dieser eine Woche nach der Tat erneut an einem Raub beteiligt war, und bereits verurteilt wurde. Jetzt muss der 23-Jährige für drei Jahre und neun Monate in Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. nib

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