Stadt sucht für 2019 ehrenamtliche Schöffen

Mit Sachverstand und Lebenserfahrung, Alltagswissen und Engagement sollen Bürger als Schöffen an Gerichtsentscheidungen mitwirken. Sie können dafür sorgen, dass Entscheidungen der Gerichte auch für Laien nachvollziehbar und für die Betroffenen verständlicher werden.

Die Stadt sucht jetzt Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2019 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffe in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Bis zum 15. Juni 2018 können sich Interessenten für das Schöffenamt noch melden.

Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe ihrer Bürger angewiesen: 425 Schöffen und 218 Jugendschöffen sowie deren Stellvertreter sind für die kommende Wahlperiode ab 2019 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten. Schöffen müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit in die Juristerei einbringen. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt — wobei die Betonung des „ehrenamtlichen“ auch bedeutet, dass es für das Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.

Potenzielle Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein. Die Stadtverwaltung bittet alle, die mehr Informationen haben wollen oder sich gleich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich wie folgt zu melden: Interessenten für das Amt eines Schöffen: Service-Center, Telefon 5639009. Interessenten für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können sich mit Jens Peter Mertens, Telefon 5632541 in Verbindung setzen.

schoeffenwahl.de

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