Stadt schließt Erhöhung der Grundsteuer B ab 2018 nicht aus

Vorratsbeschluss ist für die Genehmigung des Haushalts erforderlich.

Wuppertal. Eine Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude hatte die Stadtkämmerei bisher trotz der großen Sparzwänge nicht in Erwägung gezogen. Doch dieser Vorsatz ist ins Wanken geraten. Der Rat wird am 4. Juli über die Anhebung der Grundsteuer B ab 2018 abstimmen. So sieht es eine Verwaltungsvorlage vor, die Stadtkämmerer Johannes Slawig am Dienstag vorstellte.

Die Erhöhung um 100 Prozentpunkte ab 2018 würde für Besitzer eines Einfamilienhauses (150 Quadratmeter) eine Steuererhöhung von rund 15 Euro pro Monat bedeuten. Für ein Mehrfamilienhaus (500 Quadratmeter) wären es etwa 40 bis 45 Euro pro Monat mehr.

Slawig spricht von einem Vorratsbeschluss. Er sei erforderlich, damit der Doppelhaushalt 2016/2017 von der Bezirksregierung genehmigt wird. Die Entscheidung, ob er umgesetzt wird, falle erst Ende 2017 beim Haushaltbeschluss für 2018.

Die Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte würde der Stadt pro Jahr Steuer-Mehreinnahmen in Höhe von 13,2 Millionen Euro bescheren. Das ist die Summe, die in der Haushaltsplanung für 2018 noch fehlt. Der Grund: 13 Millionen Euro hatte Slawig bereits für 2018 als Zahlung vom Bund eingeplant. Geld, das noch nicht sicher ist, denn die Regierungsparteien in Berlin haben den Kommunen zwar im Koalitionsvertrag Entlastungen in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro für 2018 zugesagt, diese Summe aber bisher nicht gesetzlich festgeschrieben.

Wuppertal steckt wie andere finanzschwache Städte zwischen Baum und Borke, denn die Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde fordert seit Dezember 2014, dass die Kommunen „Entlastungs-Erträge“ einplanen. Andere Städte wie Solingen und Remscheid haben den Erlass in ihre Haushaltspläne eingearbeitet, Wuppertal muss nachbessern und wartet deshalb auf die Genehmigung des Haushalts.

„Wir könnten an anderer Stelle Kosten einsparen, aber weitere Einsparmöglichkeiten in einer solchen Größenordnung sehe ich nicht“, sagt der Kämmerer. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vize-Kanzler Sigmar Gabriel hätten die Zusage gegeben. Daher sei er zuversichtlich, dass das Geld noch vor der Bundestagswahl 2017 in Wuppertal ankommt.

Den Erlass des Landes bezeichnet Slawig als überholt und fragwürdig. Schließlich sei zum Beispiel auch die Höhe der Gewerbesteuer-Einnahmen nicht exakt vorhersehbar und müsse für 2018 geschätzt werden. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer schließt Slawig „aus psychologischen Gründen“ aus. Die Stadt stehe im Wettbewerb mit den Nachbarkreisen Ennepetal und Mettmann und die Gewerbesteuer sei bereits jetzt vergleichsweise hoch.

Dass die Erhöhung der Grundsteuer B überhaupt ins Gespräch gebracht wird, dürfte der Stadt einige Kritik einbringen. Der Vorratsbeschluss bleibe in der Schublade, wenn der Bund seine Zusage einhalte. Falls nicht, zahlen die Wuppertaler ab 2018 höhere Steuern. Die Erhöhung der Grundsteuer B könnte theoretisch zwar vom Rat später wieder zurückgedreht werden. Doch eine Senkung der Grundsteuer B hat es bisher in der Stadtgeschichte noch nicht gegeben.

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