Stadt scheitert mit Klage gegen Sportsponsor

Das Landgericht Bochum hat am 20. Juni die Klage der Stadt Wuppertal gegen die Athletic Sport Sponsoring GmbH (ASS) mit Sitz in Bochum abgewiesen. Die Stadt Wuppertal trägt die Prozesskosten.

Von 2004 bis Anfang 2016 wurden jährlich mehrere tausend Autos von ASS in Wuppertal zugelassen und in einem Gegengeschäft mit Werbeaufklebern aus Wuppertal versehen. Ab 2010 wurden aber offenbar aufgrund eines Fehlers des Stadtmarketings keine Werbeaufkleber mehr nach Bochum geliefert. Das soll beiden Seiten erst Jahre später aufgefallen sein. Die Stadt forderte von ASS 74 303 Euro wegen nicht erbrachter Werbeleistungen. ASS erklärte, bei den Aufklebern habe es sich um eine zusätzliche Idee gehandelt. Viel wichtiger sei die Zulassung der Autos (26 Euro Gebühr pro Fahrzeug) in Wuppertal gewesen. Die Stadt habe seit 2010 keine Kleber geliefert, aber anstandslos die Rechnungen für Werbung bezahlt. Das Gericht urteilt, dass der schriftliche Werbevertrag nicht den getroffenen Vertragsabsprachen entspricht. Zeugenaussagen hätten ergeben, dass es ASS und den seinerzeit für die Stadt handelnden Personen darum ging, eine rechtlich unzulässige Reduzierung der Zulassungsgebühr zu verschleiern. Schadenersatzansprüche scheiden daher aus. ab

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