Sprengschäden: Hausbesitzer lehnt Vergleich vor dem Landgericht ab

Zivilkammer stellte 1000 Euro-Ausgleich in den Raum.

Burgholz. Die Auseinandersetzung um Gebäudeschäden an der Oberen Rutenbeck geht weiter. Wie berichtet, macht Hausbesitzer Siegfried Krommes (71) den Sprengvortrieb im benachbarten Burgholztunnel in den Jahren 2002 und 2003 für diverse Risse in seinem Wohnhaus verantwortlich.

Gestern schlug die 16. Zivilkammer des Landgerichts eine Zahlung von 1000 Euro an den Hausbesitzer vor - im Rahmen eines Vergleichs. Das Land NRW als Beklagte wäre dem gefolgt, der Küllenhahner lehnte ab.

Einem Gutachten des Landesbetriebs Straßen NRW folgend, wurden Krommes vor einiger Zeit bereits 1070 Euro als Ausgleich angeboten, die er auch angenommen hat. Auch zu der Frage, ob damit bereits ein Abfindungsvergleich geschlossen worden ist, können beide Parteien nun Stellung nehmen.

Die Entscheidung des Landgerichts wird am 18. August verkündet - aller Voraussicht nach entweder in Form eines Urteils, das die Klage abweist oder aber in Form eines Beweisbeschlusses, bei dem der Fall aufgerollt wird.

Wie berichtet, zweifelt Krommes Gutachten an und widerspricht der Aussage, dass es sich um Altschäden handelt, die ihren Ursprung nicht im Sprengvortrieb haben. Auf WZ-Nachfrage wiesen die Stadtwerke gestern einen Zusammenhang zwischen geplanten Kanalarbeiten in der Straße und Schäden durch Sprengungen zurück.Krommes selbst will die Angelegenheit bis zuletzt durchfechten - und sieht das Land in der Verantwortung, die Schäden auf seinem Grundstück zu begleichen.

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