Sprengschäden am Tunnel: Anwohner verklagt das Land

Der Küllenhahner Hausbesitzer Siegfried Krommes meldet auf seinem Grundstück unter anderem etliche Risse.

Wuppertal. Der millionenschwere Tunnelbau unter dem Burgholz hat ein juristisches Nachspiel: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um Schäden auf seinem Grundstück in der Oberen Rutenbeck hat Hausbesitzer Siegfried Krommes das Land Nordrhein-Westfalen verklagt.

Vor dem Landgericht geht es in der Auseinandersetzung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW heute unter anderem um Risse in Fassaden, verzogene Haustüren, aufgeplatzte Böden, zur Seite gekippte Bäume, zwei abgesackte Teich-Anlagen - und um Gutachten, die nach dem Sprengvortrieb erstellt wurden und in denen von Altschäden die Rede ist.

Das Haus des Klägers - Baujahr 1948 und seit 1976 im Besitz des Wuppertalers - steht in Hanglage gut 200 Meter vom großen Halbkreis entfernt, den der Burgholztunnel unter Tage nimmt. "Mein Haus hat insgesamt etwa 1000 Sprengungen erlebt", erklärt Krommes beim Ortstermin mit der WZ. Und er stellt klar: "Ich kämpfe nicht gegen die Tunnelbaugesellschaft an sich. Mir geht es um die Tatsache, dass das hier wirklich Folgen der Bauarbeiten sind - und nicht irgendwelche Altschäden."

Und Krommes, der jeden Schaden genau dokumentiert hat, holt noch weiter aus: "Das hier ist kein Einzelfall." Dann zeigt der 71-Jährige auf ein Grundstück in der Nachbarschaft, dessen gerissene Grenzmauer nur durch eine angeschraubte Stahlplatte zusammengehalten wird.

Krommes berichtet unter anderem von einem beschädigten Wintergarten, einem - bereits beglichenen - Schaden im Dachstuhl eines anderen Hauses und kurzfristig verschobenen Kanalbauarbeiten. Aber längst nicht jeder Betroffene habe den Mut und das Geld, sich juristisch zu wehren. Krommes: "Ich will nichts daran verdienen. Ich will nur, dass die Schäden, die auf die Sprengungen zurückzuführen sind, endlich beseitigt werden."

Wie berichtet, hat der Landesbetrieb während der Bauarbeiten auch auf WZ-Nachfrage davon abgesehen, exakte Angaben zu Gebäudeschäden durch Sprengungen zu machen - und verwies dabei auf ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren und Untersuchungen nach Abschluss der Bauarbeiten. Für Krommes ist der Fall klar: "Da wurde auf Zeit gespielt."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort