Spielhallen-Betriebe klagen gegen Schließung

Stadt will die Zahl der Einrichtungen reduzieren — bislang sind noch alle Adressen erreichbar.

Scheinbar gibt es sie an jeder Ecke: In den Stadtzentren gehören die oft bunten und meist blickdicht verklebten Spielhallen-Fronten zum gewohnten Anblick. Und das wird sich auch in Wuppertal nach den jüngsten Anforderungen zu Standorten vorerst wohl nicht ändern: „Betriebe klagen gegen Schließungen“, sagt Carsten Vorsich vom Wuppertaler Ordnungsamt.

In Wuppertal gibt es laut Stadt 88 Spielhallen an 68 Standorten, etwa an der Berliner Straße in Oberbarmen, an der Gathe in Elberfeld und auch in Vohwinkel. Gemäß Glücksspielstaatsvertrag soll diese Zahl reduziert werden. Demnach müssen Betreiber von Spielhallen nicht nur eine gewerberechtliche Erlaubnis, sondern auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis haben. Sie ist an Bedingungen geknüpft wie der Einhaltung des Jugendschutzes oder der Aufklärung über Suchtrisiken.

Zudem gilt ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie von Spielhallen zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe — was jedoch keine Anwendung findet bei Spielhallen, die unter eine Übergangsfrist fallen. Die Übergangsregelung räumt die Möglichkeit ein, „zur Ver-meidung unbilliger Härten eine Befreiung von der Erfüllung des Mindestabstandes oder dem Verbot der Mehrfachkonzession zuzulassen“, wie es in der Vorlage heißt, über die der Ausschuss für Ordnung und Sicherheit Anfang des Monats befunden hat: „Hierfür muss der Spielhallenbetreiber darlegen, dass sein Vertrauen in den Fortbestand der Spielhallenkonzession über die fünfjährige Übergangsfrist hinaus schutzwürdig ist.“ Bisher wurden 10 Anträge abgelehnt, so das Papier weiter, und die Schließung der Spielhalle angeordnet. Weitere 16 Ablehnungen seien beabsichtigt. „Letztlich werden voraussichtlich rund 40 Prozent der Spielhallen keine glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten haben“, so die Stadt.

Die aktuellen Ablehnungsbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Und es ist offenbar eingetreten, was schon vermutet wurde: Dass nämlich fast alle Spielhallenbetreiber gegen eine Ablehnung der Erlaubnis und der damit verbundenen Schließungsanordnung klagen. Derzeit seien es 19 Klagen, sagt Carsten Vorsich. Da die Klagen aufschiebende Wirkung haben und die Verfahren sich über Jahre hinziehen können, werden die Spielhallen in Wuppertal daher weiter wie gewohnt geöffnet sein.

Die Stadt will künftige Ansiedlungen durch bauliche Konzepte steuern. Allerdings wirkt sich diese baurechtliche Planung nur auf neue Standorte aus. Vorhandene Spielhallen genießen Bestandsschutz.

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