Sparkasse zu Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro verurteilt

Wegen verschwiegener Provisionen soll die Bank jetzt zahlen. Die legt jetzt aber Berufung ein. Das Geschäft stammt aus dem Jahr 2004.

Wuppertal. Das Landgericht Wuppertal hat die Sparkasse Wuppertal wegen fehlerhafter Anlageberatung zu einer Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 35.000 Euro verurteilt. Das teilte jetzt die KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Bremen mit.

Diese auf Investorenschutz spezialisierte Kanzlei hat den Kläger vertreten. Nach Angaben der Kanzlei hat die Sparkasse bei der Vermittlung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 101 Life Value GmbH & Co. KG“ dem Anleger nicht mitgeteilt, dass für diese Vermittlung eine Rückvergütung, also eine Provision, fällig ist.

Die Sparkasse traf das Urteil völlig unvorbereitet und sie hatte zunächst einmal Mühe, den Fall exakt zuzuordnen, obwohl der Hausjurist bereits am Freitag über das Urteil informiert worden war. Es bezieht sich auf ein Geschäft, das im Jahr 2004 abgeschlossen wurde.

Und wie Sparkassen-Sprecher Jürgen Harmke mitteilt, ist die Sparkasse vor dem Urteil nicht befragt worden. Jetzt legt die Sparkasse Wuppertal zunächst einmal Berufung ein. Sollte sich dann jedoch herausstellen, „dass wir einen Fehler gemacht haben, dann stehen wir selbstverständlich dazu“, so Harmke.

Nach Angaben der Bremer Kanzlei war für das Gericht ausschlaggebend, dass die Sparkasse für die Vermittlung dieser Fondsbeteiligung „hinter dem Rücken des Anlegers sogenannte Kick-backs erhalten hatte“. Das alleine rechtfertige bereits einen hundertprozentigen Schadenersatzanspruch. Tatsächlich soll der Kläger seinen gesamten Kapitaleinsatz zurückerhalten und seine Fondsbeteiligung abtreten dürfen. Auch von künftigen finanziellen Verpflichtungen durch die Fondsbeteiligung sei der Kläger freizustellen. Der Kanzlei zufolge hat der Kläger das Geschäft in der Hoffnung auf ein renditestarkes Investment abgeschlossen. Doch bei diesem Fonds müsse nach aktuellen Erkenntnissen von einem mindestens 30-prozentigen Kapitalverlust ausgegangen werden.

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