Selbstmordpillen-Verkäufer jetzt als Räuber angeklagt

Weil er an Lebensmüde verschreibungspflichtige Medikamente verkaufte, wurde ein junger Wuppertaler vor zwei Jahren verurteilt. Jetzt steht ihm ein neuer Prozess bevor – wegen eines vier Jahre alten Falles.

Wuppertal. Der Fall sorgte vor mehr als zwei Jahren bundesweit für Schlagzeilen: Der Einser-Abiturient, Fußballer und erfolgreiche Party-Veranstalter K.S. aus Wuppertal wurde angeklagt, zwischen November 2004 und Mai 2005 unter falschem Namen im Internet verschreibungspflichtige Medikamente verkauft zu haben.

Mehrere Käufer starben. Der damals 23-Jährige entschuldigte sich im Prozess und wurde rechtskräftig wegen schweren Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Jetzt scheint den jungen Wuppertaler seine Vergangenheit erneut einzuholen. Kommende Woche muss sich der mittlerweile 25-Jährige erneut vor Gericht verantworten. Laut Anklage hat er am 10. September 2004 in einem Hochhaus an der Agnes-Miegel-Straßein Barmen einen Pizza-Boten überfallen. Mit den Worten "Los, gib Geld oder ich knall dich ab" soll er sein Opfer angegangen haben.

Der Pizza-Mann floh, soll aber von dem mit einer Schreckschusswaffe bewaffneten und maskierten Räuber eingeholt worden sein. Beim anschließenden Gerangel soll sich ein Schuss gelöst haben. Laut Staatsanwaltschaft schlug der Täter dann mehrfach mit der Waffe auf den Kopf des Pizza-Boten und flüchtete - ohne Beute.

Warum erst jetzt die Anklage in einem Fall, der mehr als vier Jahre zurückliegt? Nach WZ-Informationen gibt es eine DNA-Spur, die die Ermittler zu dem jungen Wuppertaler führte. Die Spur soll an der in Tatortnähe gefundenen Maske des Räubers sichergestellt worden sein. Die Waffe wurde nicht gefunden.

Bislang hat der 25-Jährige zu den Vorwürfen geschwiegen. Verteidiger Harald Benninghoven will den Fall ebenfalls nicht kommentieren. Fakt ist: K.S. verbüßt derzeit seine Haftstrafe aus dem sogenannten Pillenprozess. Seit der aktuellen Anklage wegen versuchten Raubes sitzt er allerdings wieder im geschlossenen Vollzug. Zuvor hatte der 25-Jährige "draußen" einen Job, musste nur zum Schlafen ins Gefängnis.

Für den am Dienstag beginnenden Prozess vor der 1.Strafkammer am Landgericht sind zwei Verhandlungstage geplant. 12Zeugen - darunter das Opfer, fünf Polizeibeamte und ein Sachverständiger für DNA-Spuren - sind als Zeugen geladen. Für versuchten bewaffneten Raub sieht das Gesetz einen Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor. Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, muss für K.S. eine Gesamtstrafe gebildet werden.

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