Schwimmleistungszentrum muss saniert werden

Fliesenprobleme: Das Bad wird wohl ab Sommer für sechs Monate geschlossen. Sanierungskosten: 2,7 Millionen Euro.

Schwimmleistungszentrum muss saniert werden
Foto: Fischer, A. (f22)

Wuppertal. Paukenschlag für Wuppertals Schwimmer. Eigentlich schien die Zeit der Grundsanierungen in den verbliebenen städtischen Hallenbädern vorbei, doch nun steht die nächste länger Schließung eines Bades ins Haus. Betroffen ist das größte der Stadt — das Schwimmleistungszentrum Küllenhahn, das vor allem von Schulen und Vereinen genutzt wird.

Das Grundproblem sind die Fliesen, die sich seit der Wiederöffnung nach Neubau 1999 immer wieder großflächig lösen. Um den Betrieb nicht zu beeinträchtigen, wurden sie zum Teil von Tauchern nachgeklebt - lediglich ein Herumdoktern an Symptomen. Jetzt soll das Bad als erstes in Wuppertal ein komplettes Edelstahlbecken erhalten. Weil bei den Kernbohrungen zudem festgestellt wurde, dass auch die Überlaufrinne undicht ist, entschloss man sich zu einer größeren Sanierung, bei der auch die Holzpaneele auf den Galerien durch pflegeleichteren Beton ersetzt werden.

„Das Ganze soll ungefähr sechs Monate dauern und rund 2,7 Millionen Euro kosten“, sagt Bäderamtsleiter Michael Kieckbusch. Mit dem Gebäudemanagement, das die Federführung hat, stellte man die Pläne jetzt dem Schwimmverband vor. Das Bad gilt als Herz des Wuppertaler Spitzen-Schwimmsports. Von den 15 800 Nutzern, die es im Beispielmonat September 2016 hatte, waren 7843 Schüler, 4200 Vereinssportler und der Rest öffentliche Badegäste.

Simone Osygus als Vorsitzende des Schwimmverbands Wuppertal und Volkmar Schwarz, Geschäftsführer des Stadtsportverbands, wurde am Montag dargelegt, dass man vorhabe, das Bad ab drei Wochen vor den Sommerferien zu schließen und hoffe, die Maßnahme bis Jahresende abschließen zu können.

Sollte allerdings die Aussicht auf Landeszuschüsse für den Sportstättenbau im Rahmen der Spitzensportförderung bestehen, könnte sich die Schließung noch verzögern. Das soll jetzt abgeklärt werden. Ansonsten bliebe die komplette Summe am GMW hängen und müsste aus Mitteln der Bauunterhaltung bestritten werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem damaligen Generalunternehmer könne man nicht geltend machen, den gebe es so nicht mehr, heißt es.

„Das tut weh. Der Zeitpunkt ist nie günstig, aber wir haben auch in der Vergangenheit bei Bäderschließungen Übergangslösungen gefunden“, ist Simone Osygus zuversichtlich, dass die Beeinträchtigungen in Grenzen gehalten werden können, wenn alle mitzögen. gh

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