Schwebebahn-Taschendiebe müssen ins Gefängnis

Die beiden angeklagten Frauen erhielten Freiheitsstrafen von 14 beziehungsweise sieben Monaten.

Schwebebahn-Taschendiebe müssen ins Gefängnis
Foto: Arne Dedert

Zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis hat das Amtsgericht am Mittwoch eine 25-jährige Frau aus Köln verurteilt, die sich mit zwei Komplizinnen durch Taschendiebstähle bereichern wollte. Das Gericht sprach sie wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall als Versuch, schuldig. Eine der Mittäterinnen, eine 27-Jährige aus Köln, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Das Gericht konnte ihr in einem Fall den Versuch des gewerbsmäßigen Diebstahls nachweisen, die Vollendung im anderen Fall jedoch nicht. Da die dritte Täterin im Bunde, eine 26-Jährige ebenfalls aus Köln, nicht vor Gericht erschien, wird das Verfahren gegen sie gesondert behandelt.

Im Juli 2017 soll das Trio am Nachmittag die Schwebebahn an der Haltestelle Kluse betreten haben. Dort soll die 27-Jährige die Jacken- und hintere Hosentasche eines Mannes abgetastet haben, während ihre Begleiterinnen die Fahrgäste überwachten. Dabei wurden sie von einem anwesenden Polizisten beobachtet, der den Diebstahl am Ende auch verhinderte.

Auf dieselbe Weise sollen die drei Frauen bereits am gleichen Tag einem Mann seine Geldbörse samt Papieren entwendet haben.

Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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