Schwebebahn-Prozess hinter verschlossener Tür

Die beiden angeklagte Schüler wollen aus Versehen die Schwebebahn getroffen haben.

Wuppertal. Der Prozess um den Beschuss der Schwebebahn im vergangenen Jahr wird Mitte März im Amtsgericht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Der Grund: Die beiden 16 und 17 Jahre alten Angeklagten fallen unter das Jugendstrafrecht. Wie berichtet, sollen die beiden Hauptschüler ausgesagt haben am Nachmittag des 10.September 2009 an der Wupper in Elberfeld ein Weitwerfen veranstaltet zu haben. Wett-Einsatz: ein Hamburger.

Dass dabei die vorbeifahrende und vollbesetzte Schwebebahn mit einer 22-er Nuss (Aufsatz für einen Drehmoment-Schlüssel) getroffen wurde, sei ein Versehen gewesen. Ob die Version der beiden Schüler glaubwürdig ist, wird demnächst das Amtsgericht entscheiden. Wie berichtet, müssen sich die beiden Schüler wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr verantworten.

Wie berichtet, hatte jene 22-er Nuss eine Scheibe der Schwebebahn durchschlagen und zwei Frauen leicht im Gesicht verletzt. Laut Anklage hat der 17-Jährige mit seinem Wurf getroffen. Die Nuss gehörte zum Inventar einer Kfz-Werkstatt an der Friedrich-Ebert-Straße, in der die beiden Schüler zur Tatzeit ein Praktikum absolvierten. Der Chef der Firma hatte offenbar keine Ahnung vom Treiben seiner Praktikanten. Sie sollen in einer leerstehenden Etage über der Werkstatt ihren angeblichen Wurfwettbewerb veranstaltet haben. Die Folge: Die Stadtwerke stoppten zwischen zeitlich den Schwebebahn-Betrieb. Für den Prozess am 17.März ist bislang nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

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