Schärfere Umweltzonen: Stadt verteilt 1100 Knöllchen

Auch Autos mit roten Plaketten dürfen nicht in die Zonen fahren. Fahrer sind oft uneinsichtig.

Wuppertal. Seit dem zweiten Mai macht das Wuppertaler Ordnungsamt ernst, was die verschärften Umweltzonen betrifft. Und das haben nicht wenige Wuppertaler Autofahrer zu spüren bekommen. Nach Auskunft von Ordnungsamtsleiter Carsten Vorsich wurden in dieser Zeit 1094 Bußgelder verhängt, weil Autofahrer unerlaubt in die Umweltzonen eingefahren sind. 222 Fahrer hatten nur eine rote Plakette, der Rest gar keine auf ihrem Auto angebracht. Das ist nicht billig: Das Bußgeld beträgt 40 Euro, mit allen Auslagen macht die Rechnung 63,50 Euro. Zudem kassieren die Plaketten-Sünder einen Punkt.

Seit dem 1. März dieses Jahres gilt in Wuppertal die zweite Stufe der Umweltzonen. Seit dieser Zeit dürfen auch Autos mit roten Plaketten nicht mehr in die Zonen.

Die Stadt hatte sich gegen die Einführung der Umweltzonen gewehrt, konnte sich jedoch weder gegen das Land noch die Düsseldorfer Bezirksregierung durchsetzen.

In der Vergangenheit war immer wieder darauf hingewiesen worden, wie absurd Umweltzonen seien, durch die die Autobahn 46, die als eine der meist befahrenen Autobahnen Deutschlands gilt, führt. Auf einer Autobahn gelten die Regeln für Umweltzonen nicht.

Das ist laut Vorsich auch einer der Gründe, weshalb die meisten ertappten Plaketten-Sünder uneinsichtig sind. „Keiner zahlt gerne, und es lässt sich auch niemand gerne ertappen“, schildert Vorsich die Befindlichkeiten. Das Wuppertaler Ordnungsamt setzt keine zusätzlichen Kontrolleure in den Zonen ein, das machen die Politessen zusätzlich.

Vorsich ist selbst nicht besonders glücklich über die Höhe des Bußgeldes, denn seiner Auskunft nach sind auch viele Fahrer dabei, die einfach nur vergessen hätten, ihre Plakette anzubringen. „Oft sind es neue Autos, oder die Wagen haben eine neue Scheibe eingebaut bekommen“, schildert Vorsich die Situation. Seiner Meinung nach wäre es besser gewesen, wenn die „vergesslichen“ Fahrer ein geringeres Bußgeld von fünf Euro zu zahlen hätten. Das volle Bußgeld wäre demnach nur bei „alten Stinkern“ fällig. Vorsich stellt aber klar: Die Stadt macht die Gesetze nicht, sie sorgt nur für die Einhaltung.

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