Riskiert die Stadt zweite Ohrfeige vor Gericht?

Klage im ASS-Geschäft ist zurückgewiesen. Chancen auf erfolgreiche Berufung werden geprüft.

Riskiert die Stadt zweite Ohrfeige vor Gericht?
Foto: Anna Schwartz

Die Klage der Stadt Wuppertal gegen die ASS Athletic Sport Sponsoring GmbH mit Sitz in Bochum wurde von der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgewiesen. Dass damit der Schlusspunkt unter einen seit Jahre währenden Streit über die Geschäfte von Stadt und Sportsponsor gesetzt wird, erscheint fraglich.

Zum einen hält sich die Stadt offen, beim Oberlandesgericht in Hamm Berufung einzulegen. Zum anderen muss geklärt werden, ob die vom Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 3. Juli 2018 mehrheitlich beschlossene Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Wuppertal Marketing Gesellschaft zulässig war. Auf Antrag der Fraktion „Die Linke“ hatte der Rat dem Prüfungsantrag zugestimmt — mit Stimmenmehrheit gegen die FDP-Fraktion und bei einigen Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und mehreren Enthaltungen aus der SPD-Fraktion. Die uneinheitliche Abstimmung der beiden großen Fraktionen lässt darauf schließen, dass SPD und CDU von diesem Antrag überrascht wurden.

Die Abstimmung im Finanzausschuss erfolgte am 3. Juli. „Einen Tag später ist bei der Verwaltung das Urteil aus Bochum eingegangen. Hätte ich am Tag davor davon Kenntnis gehabt, hätte ich den Ausschuss selbstverständlich darüber informiert“, sagt Stadtdirektor Johannes Slawig. Das Urteil war am 20. Juni gefällt worden und landete mit der schriftlichen Begründung offenbar erst am 3. Juli im Barmer Rathaus.

Von 2004 bis Anfang 2016 wurden jährlich mehrere tausend Autos von ASS in Wuppertal zugelassen und in einem Gegengeschäft mit Werbeaufklebern aus Wuppertal versehen. Ab 2010 wurden aber offenbar aufgrund eines Fehlers des Stadtmarketings keine Werbeaufkleber mehr nach Bochum geliefert. Das soll beiden Seiten erst Jahre später aufgefallen sein. Die Stadt forderte von ASS die Summe von 74 303 Euro wegen nicht erbrachter Werbeleistungen.

Das Gericht urteilte, dass der schriftliche Werbevertrag zwischen Stadt und ASS nicht den getroffenen Vertragsabsprachen entspricht. Zeugenaussagen hätten ergeben, dass es ASS und den seinerzeit für die Stadt handelnden Personen darum ging, eine rechtlich unzulässige Reduzierung der Zulassungsgebühr zu verschleiern. Schadenersatzansprüche schieden daher aus.

„Es ist offen, ob die Stadt Berufung einlegt“, sagt Johannes Slawig. Zuvor sollen die Chancen auf Erfolg vom Rechtsamt und einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden. „Bis Ende Juli müsste die Stadt fristwahrend Berufung einlegen. Ein weiterer Monat würde dann Zeit bleiben, um die Berufung zu begründen. Wir werden uns noch eingehend mit dem Urteil beschäftigen“, erklärt Olaf Radtke, Leiter des Rechtsamtes.

Das Rechtsamt hat außerdem zu prüfen, ob die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Wuppertal Marketing Gesellschaft vom 3. Juli im Finanzausschuss zu beanstanden ist. „Wir werden rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung von Wuppertal Marketing Mitte September zu einem Ergebnis kommen“, sagt Olaf Radtke.

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