Raucher-Knöllchen: Wirt wehrt sich

Weil eine Frau mit ihrem Enkel (7) im Raucher-Raum eines Lokals saß, soll der Kneipier 200 Euro zahlen. Jetzt entscheidet das Amtsgericht.

Wuppertal. Es war im Oktober vergangenen Jahres. Guido Jeide, langjähriger Wirt des Gasthauses Söhn an der Uellendahler Straße, hatte doppelten Besuch. Mit den Vertretern der städtischen Gaststätten-Aufsicht sprach er über ein geplantes Poker-Turnier. Im Raucher-Raum nahm derweil eine Frau - Stammgast bei Söhn - mit ihrem Enkelsohn (7) Platz. Die Dame war nur auf einen Kaffee gekommen, wollte mit dem Wirt ein paar Takte plaudern.

Weil Jeide beschäftigt war, wartete die Wuppertalerin, steckte sich eine Zigarette an. Das Ganze im Raucher-Raum des Lokals und im Beisein des Enkels. Das hatte Folgen: Die Gaststätten-Aufseher sahen darin einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Sie schickten dem Wirt ein Knöllchen über 200 Euro. Doch Jeide will nicht zahlen. Deshalb wird in der kommenden Woche das Amtsgericht über das Raucher-Knöllchen entscheiden.

Ein Fall, der richtungsweisend werden könnte. Der Wirt beispielsweise sieht nicht nur das Gesetz, sondern auch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf seiner Seite. Dessen Geschäftsführer fürs Bergische Land, Christian Jäger, verweist darauf, dass das Nichtraucherschutzgesetz diverse Lücken gelassen habe.

So sind Raucherclubs und Raucher-Kneipen für Minderjährige absolut tabu. Explizite Jugendlichen-Regelungen für Kneipen mit Raucher- und Nichtraucher-Räumen gibt’s im Gesetz aber nicht.

Im Gasthaus Söhn - das ist offenbar unstrittig - hat Jeude nach Rücksprache mit der Dehoga extra Räume für Raucher und Nichtraucher eingerichtet. Seine Argumentation: Nicht der Wirt, sondern die Erziehungsberechtigten entscheiden somit, ob sich ein Kind bei den Rauchern aufhalten darf oder nicht. Dehoga-Chef Jäger: "In dieser Hinsicht sind wir mit dem Wirt absolut konform."

Seitens der Stadt hat man zwar ebenfalls die Raucher-Raum-Lücke im Gesetz entdeckt, die sei aber Auslegungssache. Die Geldbuße fuße auf dem Grundsatz, dass der Schutz von Minderjährigen in diesem Fall vor dem Passivrauchen vorgehe.

Wirt Jeide nimmt’s gelassen. Den Kontrolleuren ist er kein bisschen böse: "Die machen ja auch nur ihren Job." Zahlen werde er aber nicht. Er sagt: "Wenn ich bei irgendwas erwischt worden wäre - kein Problem. Aber so bitte nicht."

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