Wuppertal Radfahrer zieht gegen die Stadt vor Gericht

Ulrich Schmidt fordert, dass Radler auf der gesamten B7 fahren dürfen. Auf einem Abschnitt ist das bislang nicht erlaubt.

Symbolbild.

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Foto: dpa

Wuppertal. Ulrich Schmidt von der Interessengemeinschaft Fahrradstadt macht ernst: Ab dem 17. Januar tritt er als Kläger bei einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf. Sein Gegner ist die Stadt Wuppertal. Einen Anwalt steht ihm nicht zur Seite. „Das wird auch nicht nötig sein“, ist sich Schmidt sicher.

Seine Klage betrifft die Entscheidung der Stadt, die B7 zwischen der Kasino- und der Sophienstraße für Radfahrer zu sperren: Auch die Busspur darf auf dem Teilstück nicht befahren werden, als Ausweichmöglichkeit empfiehlt die Stadt die Aue. Und das, weil „aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht“, so jedenfalls rechtfertigt der Paragraf 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung das Verbotsschild für Fahrräder.

„Die wirkliche Gefahr lauert auf der Ausweichstraße Aue“, sagte Schmidt. „Da gibt es alle paar Meter eine andere Vorfahrtssituation und gefährliche Einmündungen, bei denen es zu Unfällen mit Autos kommen kann.“ Das sei auf der übersichtlicheren B7 nicht der Fall.

Schmidt ist sich außerdem sicher, dass die Stadt seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2009 dazu verpflichtet ist, Busspuren für Fahrradfahrer freizugeben. „Und auf der Fahrbahn in die andere Fahrtrichtung ist das Fahren für Radler ja auch erlaubt.“ Ebenso dürften Radfahrer das Stück auf der B7 von der Sophienstraße bis zum Robert-Daum-Platz nutzen. Schmidt rechne sich deshalb gute Chancen vor Gericht aus.

Ebenfalls optimistisch zeigt sich Lorenz Hoffmann-Gaubig vom ADFC Wuppertal-Solingen. „Inhaltlich hat Ulrich Schmidt recht. Die Aue ist eine wesentlich größere Gefährdung für Radfahrer. Das Ganze dient nicht der Sicherheit der Radfahrer, sondern dem Umstand, dass Fahrräder die Busse nicht behindern sollen“, mutmaßt Hoffmann-Gaubig. Eine Behinderung würde seiner Ansicht nach aber ausbleiben, allein schon deshalb, weil die Straße in diesem Teilbereich abschüssig verlaufe.

Christoph Grothe, der sich ebenfalls in der Interessengemeinschaft Fahrradstadt engagiert, ist ebenfalls auf Ulrich Schmidts Seite. „Ich gehe davon aus, dass er vor Gericht Erfolg haben wird. Die Sperrung der Stadt ist unnütz und nicht rechtens.“

Martina Eckermann, Sprecherin der Stadt, hält dagegen: „Eine grundsätzliche Freigabe der Busspuren kann nicht gut gehen. Der Einzelfall ist jedes Mal zu prüfen. Unsere Verkehrsplaner haben das Ausweichstück über die Aue intensiv geprüft und für geeignet erachtet.“ Außerdem seien die Busspuren mit 3,50 Meter Breite zu schmal für einen Bus, der einen Radfahrer überholen will. Ebenfalls gelte das Grünsignal an der Ampel, das der Bus ja für sich anfordert, nicht für den Radfahrer. „Für den Ausbau der Busspuren hat die Stadt vom Land Fördermittel bekommen, um eine Beschleunigung des Nahverkehrs zu erlangen. Wenn die Busse durch Radfahrer behindert werden, könnte es sein, dass das Land eine Rückzahlung der Gelder fordert.“

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