Prügel: Taleas Vater muss Strafe zahlen

Der Tod eines fünf Jahre alten Pflegekindes offenbart auch die großen Probleme der leiblichen Eltern.

Wuppertal. Voraussichtlich Ende Januar wird der Prozess um den Tod des Pflegekindes Talea zu Ende gehen. Angeklagt wegen Totschlags ist die 38 Jahre alte Ex-Pflegemutter der Fünfjährigen. 12 Verhandlungstage mit vielen Zeugen hat es bislang gegeben. Mehr oder weniger regelmäßig nehmen auch die leiblichen Eltern des zu Tode gekommenen Mädchens als Nebenkläger an den Verhandlungen teil. Am Donnerstag waren die beiden Ex-Partner erneut bei Gericht. Doch diesmal nicht im Talea-Prozess.

Der 36 Jahre alte leibliche Vater des Mädchens musste sich vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Das Opfer: Taleas leibliche Mutter (36). Drei Wochen nach dem Tod der gemeinsamen Tochter, am 9.April 2008, soll es in der Wohnung des Vaters zwischen dem 36-Jährigen und seiner damaligen Lebensgefährtin zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen sein.

In ihrem gestrigen Plädoyer bat die Verteidigerin den Richter, die besondere Situation zu berücksichtigen, in der sich ihr Mandant durch den Tod seiner Tochter befand und forderte Freispruch. Doch das Gericht verwies auf die einschlägigen Vorstrafen des 36-Jährigen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90Tagessätze zu je 10Euro). Begründung: Die zweifellos schwierige Situation habe auch für die Mutter gegolten.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil offenbart die tiefgreifenden Probleme der leiblichen Eltern. Offenbar gaben und geben sich die beiden Ex-Partner auch gegenseitig die Schuld am Schicksal Taleas. Ganz am Anfang hatten beide im Prozess um den Tod ihrer gemeinsamen Tochter die Probleme innerhalb der Familie eingeräumt. Die Partnerschaft sei schlecht gelaufen. Alkohol, Drogen und Schläge habe es gegeben, sagte unter anderem der Vater aus - am Donnerstag schwieg er.

Das ist eine der vielen tragischen Facetten des Falles Talea: Ein Paar, das seine Probleme nicht in den Griff bekommt, schließlich die zwei leiblichen Kinder abgibt - abgeben muss. Natürlich vertrauten die leiblichen Eltern darauf, dass es dem eigenen Kind in einer Pflegefamilie gut geht. Und jetzt fühlen auch sie sich als im Stich gelassene Opfer.

Folglich wurde ihr Nervenkostüm immer dünner, je länger der Talea-Prozess dauerte. Besonders, wenn im Prozess darüber gesprochen wurde, wie schlecht die körperliche Verfassung Taleas gewesen sein soll, als sie in der Pflegefamilie lebte.

Hatten doch reihenweise Verwandte und Bekannte des Mädchens ausgesagt, die Fünfjährige sei ganz normal entwickelt gewesen. Zur Erinnerung: Die angeklagte Ex-Pflegemutter hatte motorische Störungen und unberechenbare Stürze Taleas dem Jugendamt als Grund für diverse Verletzungen des Mädchens genannt. Das wurde stets mit heftigem Kopfschütteln der leiblichen Eltern und teilweise auch im Publikum kommentiert.

Allerdings wurde im Talea-Prozess mittlerweile auch über die jüngere Schwester der Fünfjährigen gesprochen. Das drei Jahre jüngere Kind lebt ebenfalls nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern, sondern in einer Pflegestelle. Nach Akten des Jugendamtes hat das Kind in jeder Hinsicht gravierende Defizite im Vergleich zu Gleichaltrigen. Keine Frage: Da drängen sich Parallelen zu Taleas Entwicklung auf.

Die leiblichen Eltern schüttelten auch dazu den Kopf. Die Mutter verließ schließlich unter Tränen den Saal. Der Talea-Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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