Prozesse um brutale Gewalt und Geldgier

Gewalttaten und Tricksereien mit Geld beschäftigten auch 2017 die Juristen auf der Gerichtsinsel.

Prozesse um brutale Gewalt und Geldgier
Foto: Andreas Fischer

Im Januar 2017 fiel das Urteil für sicher eins der blutigsten Verbrechen in der letzten Zeit: Ein 53-Jähriger hatte 2016 seiner Frau (53) nachts im Bett die Kehle durchschnitten. Hintergrund war Eifersucht, weil sie die Kontakte zu einem Geschäftspartner nicht aufgeben wollte. Das Landgericht verhängte eine lebenslange Haftstrafe.

Tragisch ist die Geschichte des 81-Jährigen, der nach Überzeugung des Gerichts 2015 seine Ehefrau erstickte. Im November 2017 befasste sich das Landgericht mit dem Fall. Das Ehepaar hatte gemeinsam in den Tod gehen wollen, denn sie war seit Jahren manisch-depressiv, das Auf und Ab ihrer Krankheit hatte ihr gemeinsames Leben geprägt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte die Plastiktüte über ihrem Kopf festgehalten, auch als sie sich wehrte — und sie damit gegen ihren Willen getötet. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

13 Jahre in Haft muss ein 21-Jähriger, der eine Bekannte (20) neben ihrem kleinen Kind erwürgte — er war wütend, dass aus ihrer Freundschaft keine Liebesbeziehung wurde. Er verließ die Wohnung und ließ das Baby unversorgt zurück — es wurde zum Glück rechtzeitig gefunden.

In zwei Fällen ging es um unvollendete Tötungsversuche: Ein 38-Jähriger versuchte, seinen Schwager (47) in dessen Friseursalon zu erstechen — der Friseur hatte nach diversen Streiten seine Frau, die Schwester des Angeklagten, beleidigt. Fünf Jahre Haft verhängte das Gericht dafür. Drei Jahre und neun Monate hieß die Strafe für eine 44-Jährige, die ihren Mann im Ehebett mit einem Messer angegriffen hat. Hintergrund war die zerrüttete Ehe des Paares aus Syrien.

Mit Korruption beim Wupperverband beschäftigte sich das Landgericht im März. Der Inhaber eines Industriereinigungsunternehmens (52) rechnete regelmäßig mehr Arbeitsstunden ab als seine Firma leistete, ein Mitarbeiter (55) des Wupperverbands zeichnete die Rechnungen ab. Die zusätzlichen Einnahmen teilten die Männer: In Briefumschlägen brachte der Unternehmer das Bargeld zu dem Mitarbeiter. Zwei Jahre und acht Monate wurde der Mitarbeiter des Wupperverbands dafür hinter Gitter geschickt, der Unternehmer kam mit zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen davon.

Dass sie ausgerechnet Familien betrog, die ihren Kindern eine Delphintherapie bieten wollten — unter diesem Verdacht stand die Inhaberin eines Reisebüros. Denn sie stornierte regelmäßig den Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen, nachdem sie das Geld kassiert und den Kunden den Nachweis über die Versicherung ausgehändigt hatte.

Doch die Angeklagte konnte das Gericht überzeugen, dass sie das eingenommene Geld nicht behielt, sondern damit eine Art Versicherung in Eigenregie betrieb. Denn nach eigenen Angaben akzeptierte die offizielle Versicherung die Rücktrittsgründe der betroffenen Familie oft nicht. Deshalb habe sie aus diesem Topf die Ausfälle bezahlt. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 1500 Euro an die Initiative für krebskranke Kinder eingestellt.

Als völlig skrupellos erwiesen sich die sechs Angeklagten, die wegen Betrugs von Senioren vor Gericht standen. Sie hatten sich gegenüber älteren, mitunter dementen Opfern als Bankmitarbeiter oder Polizisten ausgegeben und zum Beispiel behauptet, die Senioren hätten Falschgeld. So kamen sie an deren Bargeld, aber auch an Schmuck und EC-Karten mitsamt Pin-Nummern und brachten die bis zu 90 Jahre alten Opfer um ihr Vermögen. Die Angeklagten waren zum Teil mehrfach vorbestraft, einer beging, noch während der Prozess lief, weitere Straftaten. Nach 30 Verhandlungstagen gab es Strafen von drei Jahren und drei Monaten bis zu neun Jahren und drei Monaten.

Das Zivilgericht musste sich mit einer Klage des ehemaligen WSV-Präsidenten Friedhelm Runge befassen. Er wollte 100 000 Schmerzensgeld von dem Mann, der ihn vier Jahre zuvor wegen der Zahlung von Schwarzgeld an einen Trainer angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach einem Jahr ein, doch diese hätten ihm beruflich und privat geschadet, begründete Runge seine Klage, sprach von einer Hetzkampagne. Das Gericht wies seine Klage ab: Der Beklagte habe wegen ausreichender Anhaltspunkte seinen Verdacht anzeigen dürfen.

In den letzten Tagen des Jahres 2017 begann der Prozess um Betrug bei Nachhilfestunden. Der 24-jährige Angeklagte hat vor wenigen Tagen eingeräumt, dass er als Inhaber einer Nachhilfeschule das Jobcenter für Unterricht zahlen ließ, der gar nicht stattfand. Wann das Urteil zu erwarten ist, steht noch nicht fest.

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