Prozess: "Er tötete, um in Haft zu kommen"

Landgericht: Sechs Jahre und neun Monate Haft für 23-jährigen Solinger. Zunächst muss er aber in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Wuppertal/Solingen. Wegen Totschlags - und nicht wie zunächst angeklagt wegen Mordes - verurteilte das Wuppertaler Landgericht einen Solinger (23) am Mittwoch zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Der junge Mann kommt sofort in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Ist er vor Ablauf seiner Haftstrafe therapiert, sitzt er die noch ausstehende Zeit im Gefängnis ab. Ohne ärztliche Behandlung ist das Risiko laut Gericht "deutlich erhöht", dass der 23-Jährige rückfällig wird.

Bereits kurz nach seiner Festnahme im Februar 2009 wurde er untergebracht. Damals hatte der geständige Solinger einen Mitbewohner (48) in einem Ohligser Obdachlosenwohnheim mit 16 Messerstichen getötet. Das Mord-Merkmal der Heimtücke konnte das Gericht dem gebürtigen Leverkusener nicht nachweisen.

Das Opfer habe nicht, wie zunächst angenommen, geschlafen, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe es extra aufgeweckt. Das Urteil nahm der 23-Jährige reglos auf. Er setzte sich sofort hin und kaute weiter Kaugummi. Laut Gutachter leidet er an einer emotionalen instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, ist Alkohol- und Cannabis-abhängig. Auf Außenstehende wirkt er sympathisch und schüchtern.

"Die Schwere seiner Störung merkt man ihm nicht an", so der Richter. Der 23-Jährige stammt aus einem gewalttätigen Elternhaus, fiel oft mit Wutausbrüchen auf und hat eine "Odyssee durch verschiedene Einrichtungen" hinter sich - von Kinderheim- bis hin zu Psychiatrieaufenthalten. All dies verhinderte nicht, dass er ins Obdachlosenmilieu abrutschte.

Nach Informationen des Solinger Tageblatts wurde der 23-Jährige wenige Monate vor der Tat sogar ins Landeskrankenhaus Langenfeld zwangseingewiesen, bald darauf aber als "nicht gefährlich" entlassen. Der Angeklagte habe erkannt, so der Richter, dass er freiwillige Therapien nicht durchhalte, aber dringend Hilfe benötige.

"Er tötete, um in Haft zu kommen" - so versuchte die 5. große Strafkammer die Logik des psychisch Kranken zu erklären. Kurz vor der Tat hatte seine damalige Freundin den 23-Jährigen verlassen. Damals sei der junge Mann "zunehmend affektiv angespannt" gewesen, habe dies durch seine Störung aber nicht in den Griff bekommen.

Laut Gericht fühlte sich der Solinger durch den 48-jährigen Mitbewohner "genervt". Der Gutachter hatte die Tat auch als "emotional gebahnte Inszenierung der Tötung des eigenen Vaters" gedeutet, zu dem der Angeklagte ein von Gewalt zerrüttetes Verhältnis gehabt hatte. Das Urteil wurde öffentlich verkündet. Die drei Prozesstage zuvor waren zum Schutz des psychisch kranken Mannes nicht öffentlich.

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