Präsident: Niederlage gegen "seine" Ministerin

Im Rechtsstreit um die Besetzung des Präsidentenpostens am OLG Hamm ist Landgerichtspräsident Josef Schulte unterlegen. Zieht er jetzt vors Bundesverfassunsgericht?

Wuppertal. Zu einer Stellungnahme war Wuppertals Landgerichtspräsident Josef Schulte gestern nicht zu erreichen. Somit bleibt die Niederlage des Top-Juristen vorerst unkommentiert. Fakt ist: Im Zuge seiner Konkurrentenklage um den begehrten Posten des Präsidenten am Oberlandesgericht Hamm hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gestern gegen den 56-Jährigen entschieden.

Der hatte gegen seine Dienstherrin, NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) geklagt, weil er sich im Bewerbungsverfahren um den Posten in seiner Heimatstadt Hamm, zu Unrecht nicht berücksichtigt sah. Das OVG entschied gestern, die Begründung für die vom Land getroffene Auswahl sei „ermessens- und beurteilungsfehlerfrei“ Der Antrag Schultes, das Land zu einer erneuten Entscheidung zu verurteilen, wurde damit abgelehnt.
Ob jetzt der bereits vom Justizministerium vorgeschlagene Johannes Keders (CDU) neuer Präsident des OLG Hamm wird, bleibt abzuwarten.

Der OVG-Beschluss ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Schulte hat noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ob er das tut, ist offen. Die Besetzung des Postens beim OLG Hamm - mit 900 Mitarbeitern das größte in Deutschland - blieb daher zunächst offen, das Land legte Beschwerde beim OVG ein - erfolgreich. Der Posten in Hamm ist seit Ende November vakant.

Außer Frage steht, dass Schulte, der viele Jahre am OLG Hamm als Richter tätig war und seit acht Jahren als Präsident des Wuppertaler Landgerichts fungiert, bislang seine rechtlichen Chancen gut ausgelotet hat. Wie berichtet, hatte ihm das Verwaltungsgericht Düsseldorf im vergangenen Dezember noch Recht gegeben. Es sei nicht auszuschließen, dass einer der Bewerber im Ausleseverfahren benachteiligt worden sei, hieß es seinerzeit. Das Land legte allerdings postwendend Beschwerde beim OVG ein - mit Erfolg.

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