Polizei zum Ninja-Streit: Antrag noch nicht entschieden

Wuppertal. Der Wuppertaler Kampfsportverein Ito Ryu hat gegen die Bewilligungsstelle der Wuppertaler Polizei, Abteilung für Waffenrecht, Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt. Der Verein, der dem Bund Deutscher Sportschützen angehört, will eine Übungspistole für die Schießausbildung anschaffen.

Die Wuppertaler Polizei weist darauf hin, dass es sich dabei um ein noch nicht abgeschlossenes waffenrechtliches Genehmigungsverfahren handelt, also über den Antrag noch gar nicht entschieden worden sei.

Seitens des Antragstellers seien noch nicht alle erforderlichen Unterlagen beigebracht worden. Das bestreitet Helmut Klaus, Vorsitzender von Ito Ryu. Alle vom Gesetzgeber geforderten Auflagen habe der Verein erfüllt. Am 15. Dezember habe Klaus die Polizei bisher vergeblich um eine Stellungnahme gebeten, warum er einen Schießstand und einen Waffenschrank nachweisen müsse. ab

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