Pendeln mit der Bahn: Immer wieder reine Nervensache

Nahverkehr: Wie kommt man vom Wuppertaler Hauptbahnhof in die Domstadt, wenn der Regionalexpress nicht fährt? Ein Beispiel.

Wuppertal. Hauptbahnhof Wuppertal, Aufruhr an Gleis 3: Verärgert stehen Reisende am Bahnsteig. Eigentlich sollten sie längst im Zug Richtung Köln sitzen, stattdessen hängen sie nun in Wuppertal fest. Zugausfall der Regionalbahn 48. Ein kalter Wind weht die Gleise entlang, und auch die Stimmung der Bahnreisenden sinkt zunehmend. In jüngster Zeit gebe es ständig Probleme mit den Zügen, schimpft eine 50-Jährige.

Tatsächlich sind Verspätungen im Nahverkehr rund um Wuppertal keine Seltenheit. Vor allem die Regionalexpress-Linien sind, laut VRR-Qualitätsbericht 2011, „die mit Abstand störungsanfälligste Produktgruppe“.

Wie geht’s am Hauptbahnhof weiter? Das wollen auch die Reisenden an Gleis 3 wissen. Nein, der ICE nach Köln werde nicht zur Weiterfahrt freigegeben, erfahren sie dort von einem Mitarbeiter der Bahn, sie dürften ihn nicht nutzen. Ungläubige Blicke. Erst vor wenigen Tagen habe sie wegen einer Verspätung mit diesem Zug fahren dürfen, sagt eine junge Frau. Warum dieses Mal nicht? Eine Erklärung bekommt sie nicht. Genervt entgegnet der Mann am Schalter, sein Kollege habe dies nun mal so entschieden und daran werde sich auch nichts ändern.

Ob der Kunde im Falle einer Verspätung einen anderen Zug nehmen darf, regelt das Fahrgastrechte-Gesetz. Generell gilt, dass der Kunde ab einer Verspätung von 20 Minuten das Recht hat, auch einen höherwertigen Zug, wie zum Beispiel einen ICE, zu nutzen. Allerdings nur mit Einschränkungen: „Wenn der Zug nicht überfüllt ist, hat der Kunde das Recht diesen Zug zu nehmen“, erklärt Bahnsprecher Dirk Pohlmann.

Davon wusste der Mitarbeiter am Wuppertaler Hauptbahnhof anscheinend nichts. Ganz anders der Schaffner des einfahrenden ICE: Bereits nach einem kurzen Gespräch ließ dieser die Wuppertaler Pendler anstandslos im ICE mit nach Köln fahren.

Hängt das Erreichen des Fahrtziels bei der Bahn also davon ab, welchen Mitarbeiter man anspricht? Laut Pohlmann ist dies nicht der Fall. Er verweist auf das Gesetz. Im Fall des Wuppertaler Mitarbeiters — der die Pendler nicht in den ICE lassen wollte — kann er jedoch keine Auskunft erteilen, das müsse er erst recherchieren.

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