OLG Hamm: Verfassungsbeschwerde des Präsidenten abgelehnt

Im Streit mit „seiner“ Justiz-Ministerin um den Chefposten am OLG Hamm ist Wuppertals Landgerichtspräsident endgültig unterlegen – ohne Begründung.

Wuppertal. Josef Schulte (57) , Präsident des Wuppertaler Landgerichts wird nicht Präsident am Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Den ebenso begehrten wie prestigeträchtigen Posten - das OLG Hamm ist mit 900 Mitarbeitern das größte in Deutschland - wird Schultes Mitbewerber Johannes Keders(54) übernehmen. Damit wird der Wunschkandidat von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) Chef in Hamm, und das Ende eines außergewöhnlichen Rechtsstreits ist erreicht.

Dass jetzt doch alles ganz schnell ging, liegt am Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe nahmen eine Verfassungsbeschwerde des Wuppertaler Landgerichtspräsidenten Schulte nicht an. Wie berichtet, hatte der Topjurist damit auf seine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) reagiert. Der vorläufige Höhepunkt von Schultes Konkurrentenklage: Im Kern warf der Wuppertaler Präsident darin seiner Dienstherrin Müller Piepenkötter vor, ihn im Bewerbungsverfahren um den Posten in seiner Heimatstadt ungerecht behandelt zu haben.

Erstinstanzlich hatte Schultes Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch Erfolg. Sein Ziel, dass damit das Bewerbungsverfahren wiederholt würde, erreichte er allerdings nicht. Das NRW-Justizministerium legte Rechtsmittel ein und das OVG kassierte den Düsseldorfer Beschluss. Da war das Thema "Landgerichtspräsident contra Justizministerin" längst in aller Munde. Und Schulte bekam offensichtlich Zuspruch. Gegenüber der WZ begründete der 57-Jährige seine Verfassungsbeschwerde mit den Worten: "Eine große Rolle haben dabei die Ermutigung und der Zuspruch gespielt, die ich aus allen Teilen der Justiz in NRW erhalten habe, diesen Weg zu gehen."

Doch jetzt ist das Thema erledigt. Ohne Begründung hat das höchste deutsche Gericht Schultes Beschwerde erst gar nicht angenommen. Das Verfassungsbeschwerden in dieser Weise behandelt werden, ist nicht ungewöhnlich. Für Gesprächsstoff in Juristen- und Regierungskreisen dürfte es trotzdem sorgen.

"Ich bin überrascht und enttäuscht" lautet Schultes Kommentar zur jüngsten Entwicklung. Nachtreten kommt für den seit 2001 in Wuppertaler tätigen 57-Jährigen allerdings nicht in Frage: "Ich werde die Entscheidung akzeptieren." Und: "Meine Bewerbung in Hamm war kein Votum gegen Wuppertal."

Und das Justizministerium? Dort vermeldet man lediglich, dass Keders seine Ernennungsurkunde erhalten hat. Wie zuvor gab es auch zum Ausgang des monatelangen Rechtsstreit keinen Kommentar.

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