Tötung von Luigi M.: Gericht lehnt neues Gutachten ab

Ist der angeklagte leibliche Sohn des Opfers nach Jugendstrafrecht zu beurteilen?

Wuppertal. Im Prozess um den Tötungsfall Luigi M. (Name geändert) - angeklagt sind der leibliche Sohn (20) und der Stiefsohn (32) des Opfers (52) - wird es kein neues Gutachten geben. Ein solches hatte am Freitag die Verteidigung gefordert. Das Gericht lehnte den entsprechenden Antrag ab.

Wie berichtet, ist strittig, ob der angeklagte leibliche Sohn nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist. Wenn dem so wäre, käme als Höchststrafe "nur" zehn Jahre Haft in Frage. Ein Sachverständige meint allerdings, der 20-Jährige habe bereits zur Tatzeit Erwachsenenreife erreicht. Im Falle einer Verurteilung könnte das Strafmaß damit bis zu lebenslange Haft lauten.

Laut Anklage haben die beiden Stiefbrüder - sie sitzen seit einem Jahr in U-Haft - ihren Vater am Nachmittag des 21.April 2007 in einer Wohnung an der Elberfelder Straße ermordet haben. Sie sollen den 52-Jährigen mit einem Elektroschocker angegriffen, mit Tritten und Schlägen lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben, an denen der Mann schließlich starb.

Angebliches Motiv für die Tat sollen innerfamiliäre Streitigkeiten gewesen sein. Nach Zeugenaussagen soll das spätere Mordopfer seinen leiblichen Sohn verprügelt, seine Ehefrau geschlagen und vergewaltigt haben.

Jetzt geht das Verfahren dem Ende entgegen. Gestern wurde die umfängliche Beweisaufnahme geschlossen. Unter anderem wurde mehr als 50 Zeugen gehört, 13Gutachten in den Prozess eingeführt. Am kommenden Mittwoch sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage - sie vertritt den Bruder des Opfers - und Verteidigung erwartet.

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