Missbrauch: 52-Jähriger zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt

Frührentner bestreitet die Vorwürfe. Zwei Mädchen als Zeugen.

Wuppertal/Schmallenberg. Im sauerländischen Schmallenberg ist ein 52 Jahre alter Wuppertaler wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren und drei Monaten haft verurteilt worden. Das Amtsgericht hält es für erwiesen, dass der Frührentner die Töchter seiner Lebensgefährtin missbraucht hat.

Der 52-Jährige hat im Prozess die Vorwürfe bestritten, sprach unter anderem von einem "Komplott" der Familie gegen ihn. Die Mutter (46) der beiden Mädchen - sie ist die Schwägerin des Angeklagten - sagte vor Gericht, sie habe die angeblichen Übergriffe nicht direkt bemerkt.

Das alles hatte zur Folge, dass die elf und 13 Jahre alten Mädchen als Zeugen im Prozess aussagen mussten. Sie sollen dabei unter Tränen die Vorwürfe bestätigt haben. Für eine psychiatrische Gutachterin stand anschließend fest: Einen solchen Zusammenbruch kann man nicht spielen. Zudem seien die beiden Schwestern nicht in der Lage, sich derart detailliert die Vorwürfe aus der Anklageschrift auszudenken.

Laut Anklage geschahen die Übergriffe im Jahr 2006. Zu dieser Zeit soll der Wuppertaler im Haushalt der 46-Jährigen gelebt haben. Nachdem deren Bruder nach langer Krankheit gestorben war, soll der 52-Jährige als eine Art Ersatzvater in der Familie fungiert haben und auch im Sauerland gewohnt haben.

Irgendwann soll es dann erste Auffälligkeiten gegeben haben. Die Vermieterin soll daraufhin die Mutter befragt haben. Schließlich landete der Fall vor Gericht. Angesichts einer Fülle von Indizien empfahl das Gericht dem Wuppertaler, ein Geständnis abzulegen und so den mutmaßlichen Opfern den Gang in den Zeugenstand zu ersparen.

Doch der 52-Jährige stritt alles ab. Auch deshalb entschied das Gericht auf eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Schon mehrfach soll der Wuppertaler - auch in seiner Heimatstadt - wegen ähnlicher Vorwürfe unter Verdacht geraten sein. Verurteilt wurde er bislang jedoch nicht. Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Schmallenberg ist noch nicht rechtskräftig.

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