Mallorca-Mord: Torsten T. bleibt weiter in Untersuchungshaft

Das Oberlandesgericht hat die Haftbeschwerde der Verteidigung des Beyenburgers zurückgewiesen. Die Richter sehen weiterhin einen dringenden Tatverdacht.

Wuppertal. Torsten T. bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Am Montag hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf die Haftbeschwerde der Verteidigung des 42 Jahre alten Beyenburgers zurückgewiesen. T. war am 22. August 2006 im Prozess um den sogenannten Mallorca-Mord wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass T. im Sommer 2002 auf Mallorca den Tod der Schülerin Stefanie R. aus Lüdenscheid verschuldet hat.

Im August dieses Jahres kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil. Die Konsequenz: Der Prozess wird demnächst in Wuppertal komplett neu aufgerollt. Grund für die Verteidigung, für ihren Mandanten, der mittlerweile mehr als zwei Jahre in U-Haft sitzt, Haftverschonung zu verlangen.

Doch nachdem schon das Landgericht mit Verweis auf die latente Fluchtgefahr des Beyenburgers abgelehnt hatte, zog jetzt das OLG nach. Die Begründung "stützt sich auf eine Gesamtschau der bislang zu Tage getretenen Indizien", die offenbar allesamt gegen T. sprechen. Zur Erinnerung: In dem Fall gab es nicht einen stichhaltigen Beweis - weder DNA-Spuren noch Aussagen von Tatzeugen. Ungeklärt sind unter anderem die Tatzeit und die Todesursache. Es gibt eben "nur" Indizien.

Das OLG sieht trotzdem eine enge "räumliche und zeitliche Nähe, die eine Täterschaft des Angeklagten sehr wahrscheinlich macht". Außerdem beziehen sich die OLG-Richter ausdrücklich auf die Nachvernehmung zweier Zeugen. Ende August hatten ein ehemaliger Mithäftling von Torsten T. und ein Justizvollzugsbeamter ausgesagt.

Wie die WZ erfuhr, soll der Schließer den Beyenburger unmittelbar nach dessen Verhaftung in der JVA Schwerte gesprochen haben. Seinerzeit habe T. einen niedergeschlagenen Eindruck gemacht haben, soll auf Nachfrage sinngemäß gesagt haben, so fühle man sich eben, wenn man für den Tod eines Menschen verantwortlich sei.

Für das OLG eine Aussage, die den dringenden Tatverdacht gegen Torsten T. weiter verdichtet. Offen ist, warum der Justizbeamte nicht schon im ersten Prozess - dort war er als Zeuge geladen - über dieses Gespräch mit dem Angeklagten berichtete. Vorläufige Version: Er sei nicht ausdrücklich vom Gericht danach gefragt worden und habe es zudem als unwichtig empfunden. Schon jetzt dürfte sicher sein, dass sich die Verteidigung mit diesem neuen alten Zeugen der Anklage im neuen Mallorca-Mord-Prozess sehr eingehend beschäftigen wird. Zur aktuellen OLG-Entscheidung wollte Verteidiger Klaus Sewald am Montag allerdings keinen Kommentar abgeben.

Für den neuen Prozess steht bislang noch kein Termin fest. Derzeit werden unter anderem die Zeugen aus Spanien kontaktiert. Torsten T. kann sich übrigens im Fall einer Verurteilung nicht verschlechtern. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil vergeblich Rechtsmittel eingelegt. Die Konsequenz: Das Strafmaß kann die im ersten Prozess verhängten neuneinhalb Jahre nicht übersteigen.

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