Lebenshilfe: Ex-Chef contra Richterin

Im zweiten Strafprozess gegen Erwin Borkenhagen hat die Verteidigung am Freitag einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Wuppertal. Der zweite Untreue-Prozess gegen den früheren langjährigen Geschäftsführer der Lebenshilfe, Erwin Borkenhagen (58), wird immer kurioser. Eigentlich sollte am Freitag die Beweisaufnahme geschlossen werden. Doch Borkenhagen-Verteidiger Lothar Kuth stellte noch diverse Beweisanträge.

Das ist durchaus normal. Nicht ungewöhnlich ist auch, dass ein Gericht solche Anträge als unbegründet zurückweist. So geschah es am Freitag. Das hatte allerdings den Effekt, dass Verteidiger Kuth einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin stellte.

Über den muss der Amtsgerichtsdirektor entscheiden. Der wiederum war nicht greifbar. Also musste der Prozess erneut vertagt werden. Zuvor hatten sich einmal mehr Szenen wie im "Königlich Bayrischen Amtsgericht" abgespielt. Zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung flogen die Fetzen. Wahlweise war von Verschleppung des Verfahrens" oder dem "Boykott des Prozesses" die Rede.

Solcherlei harte Bandagen kennt man schon aus dem ersten Borkenhagen-Verfahren. Bekanntlich ging Ende August des vergangenen Jahres das erste Mammutverfahren gegen den früheren Lebenshilfe-Chef zu Ende. Der 58-Jährige wurde wegen Untreue rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf Bewährung (Auflage 3000 Euro und 300 Sozialstunden) verurteilt. Im Prozess hatte er zwar Fehler eingeräumt, gleichzeitig aber der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihn ungerecht zu behandeln. Gegen Borkenhagen wird mittlerweile seit sieben Jahren ermittelt.

Der aktuelle Prozess wird am 13. Februar fortgesetzt.

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