Lebenshilfe: Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer ist rechtskräftig

Wuppertal. Die Verurteilung des früheren langjährigen Geschäftsführers der Lebenshilfe,Erwin Borkenhagen, ist rechtskräftig. Heute zogen Staatsanwaltschaft undVerteidigung vor dem Landgericht ihre Berufungen gegen ein Urteil (unteranderem wegen Untreue) aus dem Februar 2009 zurück.

Damit ist das damalsgesprochenen Strafmaß von 15 Monaten Haft auf bewährung (Auflage: 200Sozialstunden) rechtskräftig.

Borkenhagen hatte zuvor erneut Fehlereingeräumt. Vorwürfe, er habe sich bereichert, wies er allerdings erneutzurück. Der heute 59-Jährige war von 1987 bis 2004 Geschäftsführer desVereins für behinderte Menschen. Im Sommer 2002 ging eine anonyme Anzeigebei der Staatsanwaltschaft ein. Untreue und Betrug zu Lasten der Lebenshilfewurde Borkenhagen vorgeworfen. Es folgten Ermittlungen samt Durchsuchungender Lebenshilfe in Cronenberg.

Dann die erste Anklage, BorkenhagensEntlassung (2004), ein erstes Urteil, die Berufung dagegen, eine zweiteAnklage und ein neues nicht rechtskräftiges Urteil.Der 59-Jährige istlängst nicht mehr in Wuppertal, sondern auf einem Gestütin Ostwestfalentätig. Laut eigener Homepage als Züchter.

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