Kripo stürmte die falsche Wohnung: Klage gegen Opfer abgewiesen

Beamtin bei Razzia verletzt. Land wollte von 39-Jährigem 14.000 Euro Schadensersatz.

SEK-Kräfte der Polizei vor dem Erstürmen einer Wohnung (Symbolfoto).

SEK-Kräfte der Polizei vor dem Erstürmen einer Wohnung (Symbolfoto).

Foto: dpa

Wuppertal. Weil er während eines Polizeieinsatzes 2012 eine Beamtin verletzt haben soll, hatte das Land NRW einen Wuppertaler (39) auf Zahlung von 14.000 Euro Schadensersatz verklagt. Das Besondere: Die Fahnder waren an jenem Apriltag an der Gronaustraße zu einer Drogenrazzia angetreten, hatten sich jedoch in der Tür geirrt. Und so wies das Landgericht am Freitag die Klage gegen den 39-Jährigen ab: Der Mann habe nicht realisiert, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt hatte. Dass eine Beamtin verletzt wurde, sei somit nicht die Schuld des Wuppertalers.

Grundlage des Urteils sind die Aussagen des 39-Jährigen und die der an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten. Der Wuppertaler schilderte ein Horrorszenario: Durch einen lauten Knall sei er aus dem Schlag gerissen worden. Wie aus dem Nichts habe er sich dann dem Lauf einer auf seinen Kopf gerichteten Schusswaffe gegenüber gesehen: „In den nächsten Sekunden bist Du tot“, habe er gedacht und um Hilfe gerufen.

Die Polizeibeamten bestätigten, dass der Mann damals offenbar komplett außer sich war. Man habe versucht, ihm klarzumachen, dass es sich um einen Polizeieinsatz handele — vergebens. Ein Kripomann im Zeugenstand: „Mein Eindruck war: Der Mann hatte Todesangst.“ Deshalb habe er wohl die wiederholten Rufe „Polizei“ gar nicht realisiert. Ein weiterer Polizist sagte im Saal zu dem 39-Jährigen: „Der Irrtum tut mir leid.“

Auch was die Verletzung einer Beamtin angeht, wurde der Fall am Freitag relativiert. Die Polizistin sagte als Zeugin, sie habe sich offenbar beim Anlegen der Handschellen den Rücken verknackst. Das Land NRW hatte auch deshalb auf Schadensersatz geklagt, weil die Beamtin drei Monate nicht dienstfähig und in Behandlung war. Die Kosten dafür und für das einjährige Zivilverfahren muss jetzt doch das Land zahlen. Rechtsanwalt Carsten Rebber zeigte sich am Freitag erleichtert: „Für meinen Mandanten war das eine harte Zeit.“

Die Polizei habe sich auch schon vor dem Prozess bei dem 39-Jährigen entschuldigt — einen Tag nach dem fehlgegangenen Einsatz an der Gronaustraße.

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