Kein Blaulicht für den Ordnungsdienst

Wuppertal. Schwere Schlappe für die Stadt Wuppertal vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht: Die Stadt wollte die Fahrzeuge ihres Ordnungsdienstes mit einem Blaulicht versehen.

Das hatte die Bezirksregierung abgelehnt.

In Düsseldorf jedoch gibt es eine Ausnahmegenehmigung für den Ordnungsdienst, weswegen die Stadt auf dem Klageweg erreichen wollte, dass ihr Ordnungsdienst das Blaulicht einsetzen darf. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Stadt kein Recht darauf habe.

Die Bezirksregierung verfolge indes zu Recht das Ziel, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, um Missbrauch und Gefahren zu begrenzen. Eine Berufung ist möglich. Die Stadt wollte am Donnerstag keine Stellungnahme zum Urteil abgeben.

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