Im Winter gelten spezielle Regeln für die Busfahrgäste

Schilder in Eiskristallform weisen darauf hin, wenn eine Bushaltestelle bei starkem Schneefall zeitweise nicht angefahren wird.

Im Winter gelten spezielle Regeln für die Busfahrgäste
Foto: Andreas Fischer

Wuppertal. Der erste Schnee des Jahres hat viele Wuppertaler eiskalt erwischt. Zwar waren die Straßen schnell geräumt, aber für den Fall der Fälle bieten die Wuppertaler Stadtwerke eine App an, die über Störungen und Ausfälle auf den Buslinien informiert. Wer offline unterwegs ist, sollte nach Schildern in Eiskristallform Ausschau halten, die seit dem ersten Nachtfrost an einigen Stationen hängen.

„Wenn an einer dieser Stationen nach zehn Minuten kein Bus gekommen ist, dann können die Kunden davon ausgehen, dass keiner mehr kommt. Sie sollten dem Schild folgen und zur nächsten größeren Haltestelle gehen“, empfiehlt WSW-Sprecher Holger Stephan. Die Regelung betreffe vor allem Punkte an steilen oder engen Strecken, die in der Prioritätenliste der ESW nicht oben stünden. Zu den Problemstellen zähle beispielsweise die Schellenbecker Straße. „Dort haben wir solch ein Zeichen angebracht, das die Leute auffordert, zur Gennebrecker Straße zu gehen, da die in jedem Fall geräumt ist.“

Damit Busse bei Schnee und Eis schnell wieder Fahrt aufnehmen könnten, haben die WSW mit dem ESW vereinbart, sie bei der Beseitigung der weißen Pracht zu unterstützen. „Wir haben eigenes Räumgerät, um Schnee abzutransportieren und werden auch personell eingreifen“, so Stephan.

„Wir arbeiten eng mit den Stadtwerken zusammen. Vom Leitstand haben wir eine direkte Telefonleitung. Wenn ein Gelenkbus irgendwo nicht weiter kommt, schicken wir unsere Fahrzeuge hin“, sagt ESW-Abteilungsleiter Klaus Steinbrink. In der Regel schafften es seine Mitarbeiter, die Hauptverkehrsachsen bis zum Beginn des Berufsverkehrs geräumt zu haben. Die Haupt- und Nebenstrecken für die Busse seien dann frei.

Da WSW und Stadt in kürzester Zeit jedoch nicht alle 1600 Haltestellen im Stadtgebiet vom Schnee befreien könnten, nehmen sie auch die Bürger in die Pflicht. Wenn sie auf dem Gehweg vor ihrer Haustür Schnee schieben, sollen sie die Haltestelle gleich mit räumen. „Wenn die Haltestelle zum Gehweg gehört, sind Mieter und Hauseigentümer sogar dazu verpflichtet“, betont Stephan.

Diese Verpflichtung zweifelt Andreas Wiemann als Geschäftsführer des Mieterbunds Wuppertal an. „Zunächst liegt die Räumpflicht beim Vermieter. Er kann sie im Vertrag auf den Mieter abwälzen. Der muss den Gehweg gangbar machen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass alles freigeräumt werden muss.“ Für die Befreiung der Haltestellen von Schnee durch die Bürger bedürfe es aus seiner Sicht einer Sonderverpflichtung. „Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt.“

Sollte es so heftig schneien, dass sich die weiße Pracht am Straßenrand türmt und parkende Autos und Gegenverkehr den Linienbussen die Durchfahrt erschweren, haben die WSW mit der Stadt Sonderregeln vereinbart. Zum Beispiel könnte die Vogelsang-Straße Einbahnstraße werden. „An diesen Stellen sind Klappschilder installiert. Wenn der Wetterdienst massive Schneefälle ankündigt, bekommen die WSW eine verkehrsrechtliche Anordnung und dürfen die Schilder aufklappen. Das gilt auch für die Ersatzhaltestellen“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann.

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