Haschisch, Heuschnupfen und ein Prozess

Justiz: Wegen Cannabis-Pflanzen beschäftigt ein Wuppertaler seit Jahren die Gerichte.

Wuppertal hat einen Ruf: Wer hier wegen Drogengeschichten vor Gericht steht, muss damit rechnen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren zu bekommen. Mehrjährige Haftstrafen sind keine Seltenheit. So gesehen hatte ein 48-Jähriger Glück. 2007 stand der Architekt wegen Drogenbesitzes vor Gericht. Ein Nachbar hatte ihn angezeigt.

Den Mann hatten mit Cannabis bepflanzte Blumenpötte auf der Fensterbank des 48-Jährigen gestört. Eine professionellen Cannabis-Zucht fand die Kripo vor Ort allerdings nicht. High-Tech-Wärmelampen und automatische Bewässerungsanlagen - bei dem 48-Jährigen gab’s das nicht.

Der nicht vorbestrafte Architekt gab als Erklärung für seine Pflanzungen an, ab und zu Cannabis zu rauchen, um seine Heuschnupfen-Beschwerden zu lindern. Aber auch unprofessionelle Mini-Gewächshäuser für homöopathische Kiffer sind verboten. Also kam es zum Prozess. Doch das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 1200 Euro eingestellt - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Auftakt eines bizarren juristischen Gezerres.

Im Vertrauen darauf, dass der Fall für ihn erledigt sei, zahlte der 48-Jährige seine Geldbuße und wurde doch wieder als Angeklagter geladen - im selben Fall. Jahre lang wanderte der Fall durch die Instanzen. Zwischendurch wies das Landgericht die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen jene Einstellungsverfügung aus der ersten Instanz zurück. Die Ermittler stellten sich auf die Hinterbeine, zogen vor das Oberlandesgericht. Das wies jetzt die Revision zurück. Damit ist dieser Fall rechtskräftig erledigt.

Doch die Geschichte des Heuschnupfen-Kiffers geht weiter. Ende Juni muss der Mann schon wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Wieder soll ihn jener Nachbar angezeigt haben. Und wieder geht es um Blumenpötte, in denen die Kripo acht Cannabis-Pflanzen sicherstellte. Nach Abernte und Trocknung durch die Fahnder geht es jetzt um 340,92 Gramm Cannabiskraut. Der Wirkstoffgehalt wird dem Vernehmen nach als gering bezeichnet. Da werden Erinnerungen wach.

Schon während des jetzt erledigten Prozess hatte Verteidiger Michael Kaps beteuert, dass sein Mandant nicht dem kriminellen Drogenkreislauf zuarbeite. Der Rechtsanwalt verwies seinerzeit darauf, dass die Wirkung des "Privat-Cannabis" seines Mandanten nicht mit dem Stoff eines Profi-Dealers vergleichbar sei.

Kaps seinerzeit vor Gericht: "Wenn Sie das tatsächlich auf der Platte verkaufen wollen, werden Sie verhauen."

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