Hartz-IV-Urteil: Kosten für Stadt Wuppertal noch nicht absehbar

Wuppertal. In Wuppertal hielt sich die Überraschung nach dem Hartz-IV-Urteil desBundesverfassungsgerichts in Grenzen. "Die Sozialdezernenten fordern schonlange einen altersspezifischen Warenkorb als Bemessungsgrundsatz", sagteWuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD).

Welche Kosten durch neue Leistungssätze auf die Städte und Gemeinden zukommen, sei noch nichtabsehbar. "Mit der unmittelbaren Erhöhung von Regelleistungen haben wirnichts zu tun, aber die ergänzenden Leistungen bei Niedriglöhnen gehen vollauf unseren Deckel", so Kühn. Das heißt: Steigt die Zahl der Armutslöhne,müssen die Kommunen die Mehrkosten stemmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle Hartz-IV-Bezieher neuberechnen muss. Die bisherige Berechnung verstoße gegen das Grundgesetz. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Ihre besonderen Bedürfnisse sind bislang kaum berücksichtig worden. luk

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