Prozess Haftstrafen nach Stromschlag

Betreiber der Ferienanlage verurteilt, auf der CDG-Schüler (17) starb.

Prozess: Haftstrafen nach Stromschlag
Foto: Andreas Bischof

Bastia/Wuppertal. Drei Jahre Haft, von denen 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Und zehn Jahre Berufsverbot. Diese Strafe hat das Strafgericht in Bastia auf Korsika gegen zwei verantwortliche Mitarbeiter der Ferienanlage verhängt, auf der Lucas Andersch vor dreieinhalb Jahren starb. Auch ein Elektriker und die Betreiber-Firmen wurden verurteilt, berichten Lucas’ Eltern Sabine und Torsten Andersch.

Der Schüler des Carl-Duisberg-Gymnasiums war im September 2012 mit seinem Sport-Leistungskurs zur Abschlussfahrt vor dem Abitur auf die französische Insel gefahren. Als er bei einem Handstand eine Laterne auf dem Gelände berührte, erlitt er einen tödlichen Stromschlag.

Sabine und Torsten Andersch wollten das Geschehen nicht als Unfall abtun. Mit Hilfe eines französischen Anwalts drangen sie auf eine gründliche Untersuchung. Nach langen Ermittlungen und einem Gutachten zu den elektrischen Anlagen auf dem Gelände gab es im Februar einen Prozess gegen die beiden Betreiber-Firmen, den Wartungschef und den Geschäftsführer sowie einen Elektriker. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Sie hätten die elektrischen Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet. Jetzt verkündete das Gericht das Urteil.

Der Elektriker ist nach Angaben der Eltern, die von ihrem Anwalt informiert wurden, ebenfalls zu drei Jahren verurteilt worden, die aber vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Firmen müssen jeweils ein Bußgeld von 30 000 Euro zahlen. Noch offen ist, in welcher Höhe die Beteiligten Schadenersatz an die Familie zahlen müssen. Dafür soll es noch eine Verhandlung geben.

Die Eltern sind „positiv überrascht“ über das Urteil. Ihr Anwalt hatte sie darauf vorbereitet, dass das Urteil weniger hart ausfallen könnte. „Wir hatten aber schon in der Verhandlung den Eindruck, dass die Richterin das alles sehr ernst nimmt“, erinnert sich Sabine Andersch. Dass die Angeklagten sich gegenseitig die Schuld zuschoben, habe der Richterin erkennbar nicht gefallen. Auch sie als Eltern hat das Verhalten der Angeklagten empört: „Dieses Nichteinsehenwollen war ganz bitter.“

Zum Urteil sagt Sabine Andersch: „Ich glaube, wir können zufrieden sein.“ Es mache die Verantwortung deutlich, die die Betreiber der Anlage haben. Kein Urteil der Welt bringe ihren Sohn zurück. Aber sie seien froh, dass das Gericht Lucas’ Tod nicht einfach abgetan hat. Und dass völlig klar war, dass ihr Sohn keinerlei Schuld hatte. Die Verurteilten können Berufung einlegen. Die Eltern hoffen, dass das nicht der Fall sein wird.

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