Haftstrafe für Handtaschen-Räuber

Dreieinhalb Jahre Haft für einen drogenabhängigen Vater. Der 29-Jährige überfiel im vergangenen Oktober zwei Frauen.

Wuppertal. Von Marihuana zum Heroin war es für ihn nur ein kurzer Weg. Gerade mal ein Jahr verging, bis der 29 Jahre alte Angeklagte vom Kiffen über das Einnehmen von Ecstasy zum täglichen Konsum von Heroin kam. Es folgte der Abstieg in die beschaffungskriminalität. Nach seiner zweiten Raubtat am 19. Oktober vergangenenen Jahres wurde er festgenommen. Gestern verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Festgenommen wurde der Mann, der seit 1992 in Deutschland lebt, als ihn eine Polizistin in Zivil am 19. Oktober 2008 beobachtete. Er hatte auf der Insterburger Straße in Wichlinghausen einer Frau von hinten die Handtasche entrissen. Die Polizistin verfolgte den Mann und, bekam ihn nach kurzer Flucht zu fassen. Dabei soll sich der Gelegenheitsjobber gegen die Festnahme gewehrt haben, soll die Zivilbeamtin mit Schlägen und Ellbogenstößen attackiert haben.

Nur einen Tag zuvor war es auf der Alten Straße in Barmen zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Dort entriss der Täter einer 88-Jährigen ebenfalls von hinten ihre Handtasche, in der sich etwa 40 Euro sowie Einkäufe von einem Flohmarkt befanden. Diese Tat gestand der Angeklagte, der seit acht Jahren drogenabhängig ist, erst nach mahnenden Worten der Richterin.

Dann räumte der Vater einer fünfjährigen Tochter ein, beide Taten unter dem drohenden Entzug begangen zu haben. Er brauchte schlicht Geld. Das verwundert nicht, lebte der Ex-Hauptschüler von HartzIV, gab aber zugleich nach eigenen Angaben 50 Euro am Tag für Heroin aus. Er schäme sich, das Ganze sei ihm "hochnotpeinlich", sagte er - und bat zugleich um eine Chance: "Ich will dieses Leben gerne hinter mir lassen."

Die Chance fiel schließlich anders aus, als er und sein Verteidiger gehofft hatten. So plädierte der Anwalt auf einen minder schweren Fall und eine Bewährungsstrafe. Doch Richterin Carmen Schlosser verurteilte den 29-Jährigen unter Einbeziehung eines Strafbefehls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Damit wäre Bewährung ausgeschlossen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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