Grüne fordern sozialere Kitagebühren

Die Partei will höhere Einkommensgrenzen und mehr Differenzierung bei den oberen Gehaltsgruppen. Die Stadtverwaltung diskutiert das bereits.

Grüne fordern sozialere Kitagebühren
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Die Grünen wollen mehr Gerechtigkeit bei den Kitagebühren. Denn sie kritisieren, dass in Wuppertal die Einkommensgrenze, ab der solche Gebühren fällig werden, zu niedrig liegt. Und bei den oberen Einkommensgruppen wollen sie mehr Differenzierung. „Es kann doch nicht sein, dass es egal ist, ob ich 75 000 Euro im Jahr verdiene oder eine Million Euro“, macht Paul Yves Ramette, kinderpolitischer Sprecher der Grünen, deutlich.

Zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. Februar wollen die Grünen eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung und eine Anhebung der unteren Einkommensgrenze auf den Landesdurchschnitt beantragen. Dabei beziehen sie sich auf einen aktuellen Vergleich des Bundes der Steuerzahler.

Der hat im Oktober 2017 die Kitagebühren in 23 kreisfreien Städten in NRW abgefragt. Dabei zeigt sich: In Wuppertal müssen Eltern schon mit einem relativ geringem Einkommen für die Kita zahlen, nämlich mit 12 500 Euro Jahreseinkommen. Durchschnittlich ist das in NRW erst ab 18 514 Euro der Fall. Viel höher liegt die Einkommensgrenze zum Beispiel in Düsseldorf, hier sind Gebühren erst ab 30 000 Euro Jahreseinkommen fällig, Spitzenreiter ist Münster mit einer Grenze von 37 000 Euro Jahreseinkommen.

Auf der anderen Seite ist die Einkommenshöchstgrenze in Wuppertal bereits mit 71 000 Euro Jahreseinkommen erreicht. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr Elternbeitrag. Der NRW-Durchschnitt liegt bei 103 600 Euro Jahreseinkommen. In Bochum, Herne und Hagen liegt die Höchstgrenze zum Beispiel erst bei 125 000 Euro Jahreseinkommen, in Dortmund, Krefeld und Münster sogar erst bei 150 000 Euro Sozialdezernent Stefan Kühn erklärt auf WZ-Anfrage, dass die Verwaltung bereits in dieser Richtung nachdenke, die die Grünen fordern.

Denn die heute geltende Gebührensatzung basiere auf der Gebührenregelung, die bis 2006 einheitlich im ganzen Land NRW galt. „Wir haben die übernommen“, so Stefan Kühn. Seither seien die Gebühren in Wuppertal auch nie erhöht worden — darauf sei er stolz. Aber die Einkommensgrenzen entsprächen nicht mehr den heutigen Verhältnissen.

Insgesamt gibt es sieben Beitragsstufen von 12 500 Euro Jahreseinkommen bis 71 000 Euro Jahreseinkommen. In die erste Stufe, die beitragsfrei ist, fallen (Stand Ende 2016) knapp 60 Prozent aller Kitaplätze: nur 1,2 Prozent davon macht das geringe Jahreseinkommen aus. Dazu kommen diejenigen Plätze, die nichts kosten, weil es das letzte Kitajahr ist (knapp 30 Prozent), die, die als Geschwisterplatz nichts kosten (14 Prozent) und die, für die Eltern nichts zahlen müssen, weil sie staatliche Unterstützung wie Hartz IV erhalten (15 Prozent).

In der Praxis zahlten damit jetzt schon auch Eltern mit höherem Einkommen noch keine Gebühren — entsprechend dem Satz für Hartz IV mindestens für Alleinerziehende, macht Stefan Kühn deutlich. „Daher muss ich mir auch keine Gedanken über eine Deckung machen“, sagt er. Denn er will ausdrücklich weiterhin nicht die Kitagebühren erhöhen, sondern nur die Systematik anpassen. Dazu könne auch eine Differenzierung im oberen Bereich gehören, wie sie die Grünen fordern.

Insgesamt müssten die Einkommensstufen überdacht werden. Die Verwaltung rechne bereits seit einigen Wochen verschiedene Modelle durch. Wann es konkrete Vorschläge gebe, könne er aber noch nicht sagen.

Auch die CDU beschäftigt sich bereits intern mit dem Thema: „Wir werden in Kürze über die Kitagebühren diskutieren“, sagt Fraktionsvorsitzender Michael Müller. Die SPD dagegen war für ein Statement zu der Thematik gestern Abend nicht mehr zu erreichen.

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