Großbrand: Angeklagter Ex-Mieter stand unter Drogen

Das Feuer an der Gartenstraße unterhalb der Hardt soll einen Schaden von einer Million Euro angerichtet haben. Der 27-Jährige auf der Anklagebank macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Wuppertal. Wird die Ursache für den Großbrand in einem fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus an der Gartenstraße in Elberfeld in der Nacht zum 2. Januar dieses Jahres nie geklärt? Seit diesem Freitag muss sich ein 27 Jahre alter Ex-Mieter wegen fahrlässiger Brandstiftung vor dem Amtsgericht verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann am Tattatg unsachgemäß mit offenem Feuer in seiner Wohnung im ersten Stockwerk umgegangen sein. Die Folge: Laut Anklage griffen die Flammen auf das hölzerner Treppenhaus über und schlugen aus dem Dachstuhl. Bislang hieß es, der Schaden belaufe sich auf 700 000 Euro. Mittlerweile hat sich der Hausverwalter bei Gericht gemeldet. Demnach taxiert die Versicherung die Kosten auf eine Million Euro.

Wie berichtet, hat der 27-Jährige gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) Einspruch eingelegt. Im deshalb fälligen Prozess macht der Mann bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch. Neu Fakten gibt es trotzdem: So hat die Kripo festgestellt, dass der Angeklagte in der Tatnacht unter Drogen stand.

Der Mann hatte sich rechtzeitig aus dem ersten Stock retten können. Die Haare habe er sich versengt. Gegenüber der Polizei soll er gesagt haben, dass er irgendwann wach geworden ist, und neben sich Flammen gesehen habe: „Drei Minuten später wäre ich weg“, steht im Vernehmungsprotokoll.

Außerdem geistert eine Frau durch die Akten. Die soll in jener Nacht beim Angeklagten gewesen sein. Die Identität dieser Person konnte bislang nicht geklärt werden. Laut Polizei kennt niemand den Nachnamen der Frau.

Bleiben die Gerüchte über das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Unglückswohnung: Gegenüber der Polizei soll der 27-Jährige gesagt haben, dass er Chinaböller besessen, aber nicht gezündet habe. Der Haken daran: Das entsprechende Vernehmungsprotokoll habe der Ex-Mieter dann doch nicht unterschreiben wollen. Seine Verteidigerin Sarah Strack ließ am Freitag mehrfach ihre Zweifel daran erkennen, dass die Polizei ihren Mandanten seinerzeit korrekt über seine Rechte belehrt hat.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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