WSV-Fan bekommt Geldstrafe für Angriff auf Bonner Fans

Ein WSV-Fan nahm gegnerischen Anhängern einen Schal weg. Eine weitere Attacke auf die Besucher wird ihm nicht zugeordnet.

 Symbolbild.

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Foto: Peter Steffen

Wuppertal. Zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze) hat das Amtsgericht am Dienstag einen 25-jährigen WSV-Fan verurteilt, der nach einem Heimspiel des WSV gegen den Bonner SC einem Gegner-Fan einen Schal abgenommen hat.

WSV-Fan bekommt Geldstrafe für Angriff auf Bonner Fans
Foto: N. Golsch

Er gab zu, nach dem Spiel im Mai 2017 drei Bonnern gefolgt zu sein, von einem den Schal verlangt und an ihm gerissen zu haben. Der Bonner Fan überließ ihm den Schal, als andere WSV-Fans einen seiner Begleiter angriffen und diesen niedertraten.

Vor der Schwebebahnhaltestelle hatte der Angeklagte die Bonner Fans darauf aufmerksam gemacht, dass am Gleis viele WSV-Fans warteten — sie sollten doch besser den Zug nutzen. Als sie diesen Weg einschlugen, folgte er und verlangte den Schal. „Es klang schon so wie, gib den Schal, dann gibt es keinen Ärger’“, berichtete der Schalbesitzer (31) als Zeuge. Er sei nicht darauf eingegangen, habe den Schal auch festgehalten, als der Angeklagte daran zog.

Losgelassen habe er erst, als sein Begleiter attackiert wurde. Der Angegriffene (34) berichtete: „Da kam ein Auto um die Ecke, drei Leute stiegen aus und sind auf uns zugerannt.“ Einer habe ihn angegriffen. Er ging zu Boden, wurde getreten: „auch gegen den Kopf“. Am Ende hätten Handy, Schlüssel und Kleingeld auf dem Boden gelegen. Mitgenommen hätten die Angreifer nur eine Bonner Fahne. Sie seien dann ins Auto gestiegen und verschwunden.

Der Angeklagte erklärte, dass er die anderen Angreifer nicht kenne. Sein eigenes Verhalten erklärte er damit, dass er den fremden Schal dort nicht habe sehen wollen. Er entschuldigte sich dafür: „Das ist sonst nicht meine Art.“

Das Gericht stellte fest, dass der zweite Angriff nicht dem Angeklagten zuzurechnen sei. Es verurteilte den nicht vorbestraften 25-Jährigen wegen versuchten Raubes in einem minderschweren Fall und Diebstahl zu der Geldstrafe. Schwer für ihn wog, dass er zuvor schon ein deutschlandweites Stadionverbot bis 2020 erhalten hatte: „Das tut schon weh, wenn man seinen Verein nicht unterstützen kann.“

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