Gericht erklärt Kündigung wegen 60 Cent für unwirksam

Ein Discounter hatte einer Verkäuferin gekündigt, nachdem sie angeblich Damenbinden eingesteckt hatte. Das Wuppertaler Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung nicht rechtens war.

Wuppertal. DasWuppertaler Arbeitsgericht hat am heutigen Dienstag diefristlose Kündigung einer Verkäuferin eines Dicounters für rechtsunwirksam erklärt. Der Frau, die seit 2001 bei dem Discounter beschäftigt war, war gekündigt worden, weil sie angeblich ein Paket Binden imWert von 60 Cent eingesteckt hatte.

Dabei berichtete die Klägerin, dass sie nach Geschäftsschlussan einem Samstag dringend noch ein Paket Binden benötigt habe. In Absprache mit einerKollegin hatte sie dann ein Paket Binden mitgenommen und dafür die entsprechenden 60 Cent auf einem Tisch im Aufenthaltsraum hinterlegt. Doch das Geld landete am Montag nicht in der Kasse, sondern wieder inder Brieftasche der Verkäuferin. Ihre Vorgesetzte soll sie zuvor nochnach den Münzen gefragt haben. Daraufhin habe sie das Geld jedoch wiedereingesteckt, statt die Binden zu bezahlen.

Bei einem erstenGerichtstermin konnten sich die Parteien nicht auf einen Vergleicheinigen. Heute gab das Arbeitsgericht der klagenden Verkäuferin Recht. NachAuffassung der Kammer konnte der Klägerin nicht nachgewiesen werden, dass sie zum Zeitpunkt desEinsteckens des Geldbetrages die Arbeitgeberin schädigen und sichselbst bereichern wollte.

Gegendas Urteil kann die Arbeitgeberin Berufung beim LandesarbeitsgerichtDüsseldorf einlegen. nib

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